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Positiver Coronatest und Quarantäne: Hier gilt eine spezielle Müllentsorgung

Was tun mit dem Müll?

Positiver Coronatest und Quarantäne: Hier gilt eine spezielle Müllentsorgung

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    Müllentsorgung bei positiv auf Covid-19 getesteten Personen (Symbolbild)
    Müllentsorgung bei positiv auf Covid-19 getesteten Personen (Symbolbild) Foto: Manfred Richter auf Pixabay

    Für positiv auf Covid-19 getestete Personen und Haushalte, in denen Personen leben, die positiv auf Covid-19 getestet wurden, gilt eine spezielle Müllentsorgung. Der Zweckverband für Abfallwirtschaft in Kempten informiert, was es zu beachten gibt.

    Müllentsorgung bei Corona-Fällen

    • Restabfälle, mit denen positiv getestete Personen in Kontakt waren, wie zum Beispiel Taschentücher, Mund-Nasenschutz-Masken und Weiteres, sind über einen reißfesten Plastiksack in der Restmülltonne zu entsorgen. Die Plastiksäcke am besten durch Zubinden oder Verknoten verschließen.
    • Scharfe oder spitze Gegenstände sollten in bruch- und durchstich-sicheren Einwegbehältnissen verpackt werden. Die Müllsäcke möglichst sicher verstauen, sodass vermieden werden kann, dass zum Beispiel Tiere Müllsäcke aufreißen und den Abfall verteilen. 
    • Glasabfälle und Pfandverpackungen sowie Elektro- und Elektronikabfälle, Batterien und Schadstoffe werden nicht über den Hausmüll entsorgt, sondern nach Genesung und Aufhebung der Quarantäne wie gewohnt getrennt entsorgt.
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