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Polizist wird vom Vorwurf des Exhibitionismus freigesprochen

Verhandlung

Polizist wird vom Vorwurf des Exhibitionismus freigesprochen

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    Polizist wird vom Vorwurf des Exhibitionismus freigesprochen
    Polizist wird vom Vorwurf des Exhibitionismus freigesprochen Foto: Karin Hehl

    Mit einem Freispruch endete vor dem Kaufbeurer Amtsgericht ein Strafverfahren gegen einen Polizeibeamten, dem exhibitionistische Handlungen zur Last gelegt wurden. Weil in der Nähe des Tatorts ein neunjähriges Mädchen spielte, hatte die Anklage zusätzlich auf versuchten, sexuellen Missbrauch eines Kindes gelautet.

    Das Mädchen hatte den Vorfall, der sich im Juni 2009 in Buchloe ereignet hatte, nicht bemerkt - im Gegensatz zu einer 39-jährigen Frau, die den Täter durch ihr entschlossenes Auftreten vertrieb. Die Zeugin hatte den Angeklagten auf Polizeifotos zu erkennen geglaubt, war sich aber jetzt nicht mehr ganz sicher. Wörtlich sagte sie: "Ich finde, er hat schon eine große Ähnlichkeit mit dem Täter - aber ich kann nicht beschwören, dass er es ist."

    Schon vor Jahren aufgefallen

    Der Angeklagte hatte seine Unschuld beteuert und versichert, er habe sich zur Tatzeit bei seinen Eltern aufgehalten. Dass er ins Visier der Ermittler geriet, lag offenbar auch daran, dass er bereits vor rund zwei Jahren mit exhibitionistischen Handlungen aufgefallen war.

    Diese erklärte er jetzt insbesondere damit, dass er aufgrund einer Internet-Bekanntschaft "gewisse Neigungen" entwickelt habe, die aber nach einer Therapie nun nicht mehr vorhanden seien. Nach den aktuellen Vorwürfen war der Polizist vom Dienst suspendiert worden. Sein Mandant habe "eine harte Zeit hinter sich", betonte der Verteidiger im Plädoyer.

    Die Richterin wollte für den Angeklagten zwar "nicht die Hand ins Feuer legen", war aber ebenso wie der Staatsanwalt der Überzeugung, dass die Beweislage nicht für eine Verurteilung ausreiche. Am Vorfall als solchen gab es keinerlei Zweifel.

    Wie sich die Augenzeugin erinnerte, war sie seinerzeit am frühen Abend auf dem Weg zu ihrem Auto gewesen, als ihr ein Mann auffiel, der in der Nähe eines spielenden Kindes an seinem Geschlechtsteil manipulierte.

    Weil sie das Mädchen nicht erschrecken wollte, habe sie den Mann zunächst ruhig angesprochen. Als er nicht wegging, sei sie wütend geworden und habe ihn angeschrien. Daraufhin habe er sich dann "ganz gemächlich" über die Gleise entfernt. Anschließend informierte die Zeugin, der die Richterin ein "vorbildliches Verhalten" bescheinigte, die Polizei. Aufgrund ihrer Beschreibung stellten die Ermittler eine Wahllichtbild-Vorlage mit Schwarz-Weiß-Porträts von zwölf Personen zusammen, darunter auch der Angeklagte. Die Frau glaubte diesen zu erkennen, war sich aber wegen der Bildqualität zunächst nicht ganz sicher.

    Daraufhin wurden ihr offenbar noch zwei weitere Bilder derselben Person gezeigt - was der Verteidiger im Plädoyer ausdrücklich monierte: Die Situation bei einer Wahllichtbild-Vorlage solle eigentlich so sein, dass man von "einem fairen Vergleich" sprechen könne.

    Dies sei im vorliegenden Fall "nicht so hundertprozentig" eingehalten worden. (bbm)

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