Buchloe (nw). - Weil er ein T-Shirt mit der Aufschrift 'Polizei' trug, wurde ein Jugendlicher in Buchloe von einer Streife angehalten. Die Polizeibeamten stellten das Kleidungsstück sicher. Nun erwartet den Jugendlichen eine Strafanzeige wegen Missbrauchs von Amtszeichen. Der 16-Jährige war am Abend des 26. August mit zwei Freunden in der Mindelheimer Straße unterwegs gewesen. Gegen 23 Uhr wurden die drei Jugendlichen im Alter von 16 bis 18 Jahren von einer Polizeistreife zur Personenkontrolle angehalten. Dabei fiel den Beamten das T-Shirt des 16-Jährigen auf. Es trug den Schriftzug 'Polizei' in weißen Lettern auf grünem Grund. Die Polizisten machten zunächst ein Foto von dem 'corpus delicti' und konfiszierten es daraufhin. Der Jugendliche musste mit einem Pullover bekleidet den Heimweg antreten.
Zum Verwechseln ähnlich Laut Hubert Siefener, Polizeihauptkommissar und stellvertretender Dienststellenleiter der Polizeiinspektion Buchloe, ist das Vorgehen der Beamten durchaus rechtens. Laut Strafgesetzbuch habe sich der Jugendliche des Missbrauchs von Amtszeichen schuldig gemacht. Durch das unbefugte Tragen eines Kleidungsstückes in der Öffentlichkeit, das einem inländischen Uniformteil oder der Amtskleidung zum Verwechseln ähnlich sieht, wie etwa ein grünes T-Shirt mit weißem Aufdruck 'Polizei', entstehe gegenüber Dritten der Eindruck, dass die Uniform dem Träger zustehe. Unerheblich sei dabei die Tatsache, 'dass das T-Shirt legal bei einem Versandhaus erworben werden kann.' Auch der Umstand, dass der Jugendliche, nach eigener Aussage, zum Zeitpunkt der Kontrolle mit einem auffälligen Strohhut sowie einem Nietenarmband und einem Gürtel bekleidet war, fällt nicht ins Gewicht. Entscheidend ist laut Siefener, 'dass bei Dritten vorsätzlich ein Irrtum hervorgerufen wird.'