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Polizei schreibt Klima-Klebern im Allgäu Rechnungen fürs Wegtragen

59 bis 500 Euro Strafe

Allgäuer Polizei schreibt Klima-Klebern Rechnungen

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    Vier Klimaaktivisten blockierten am Mittwoch die Bahnhofstraße in Kempten. Nachdem die Polizei die Protest-Aktion aufgelöst hat, kommen nun wohl Rechnungen auf die Vier zu.
    Vier Klimaaktivisten blockierten am Mittwoch die Bahnhofstraße in Kempten. Nachdem die Polizei die Protest-Aktion aufgelöst hat, kommen nun wohl Rechnungen auf die Vier zu. Foto: Benjamin Liss

    Erneut haben Aktivisten der „Letzten Generation“ in Kempten den Verkehr behindert, um Maßnahmen gegen den Klimawandel zu erzwingen: Am Mittwoch blockierten sie ab 7.30 Uhr die Bahnhofstraße in beiden Richtungen. Zwei Aktivisten hatten sich mit Klebstoff auf der Fahrbahn befestigt, zwei weitere ihre Hände aneinandergeklebt. Etwa eine Stunde später löste die Polizei die letzte Person von der Straße und konnte diese nach Reinigungsarbeiten wenig später wieder freigeben.

    Wie solche Eingriffe in den Straßenverkehr bestraft werden, ist Sache der Gerichte. Unabhängig davon verschickt auch die Polizei Rechnungen – fürs Wegtragen und Ablösen der Demonstranten.

    Die Polizei berechnet bisher zwischen 59 und 500 Euro - am teuersten ist das Kleben auf dem Flughafen

    Dabei verwundert, dass die von der Polizei geforderten Gebühren in Bayern bisher höchst unterschiedlich sind: Klebeaktionen in Nürnberg kosteten 59 Euro pro Kopf, in München im Schnitt 250 Euro und im Polizeipräsidium Oberbayern Nord (dort liegt der Münchener Flughafen) bis zu 500 Euro. Das Polizeipräsidium in Kempten stellte bislang nur viermal 80 Euro in Rechnung. Das war für die erste Aktion der Klima-Kleber in Kempten. Die hatten Ende Mai 2022 nahe des Berliner Platzes fast zwei Stunden lang die Straße blockiert. Woran liegen die Preisdifferenzen? Geht es nach dem Körpergewicht der weggetragenen Aktivisten oder hängt es von der Haftfähigkeit ihres Klebstoffs ab?

    Die Kostenrichtlinie der Polizei (abgekürzt KR-Pol) ist Grundlage für die Rechnungen der Polizei

    Grundlage ist die Kostenrichtlinie der Polizei, abgekürzt „KR-Pol“. Isabel Schreck und Holger Stabik vom Polizeipräsidium Schwaben Süd/West erklären Details: Müssen die Ordnungshüter unmittelbaren Zwang ausüben, sprich die Aktivisten ablösen und/oder wegtragen, werden dafür laut Artikel 75 des Polizeiaufgabengesetzes (PAG) Kosten erhoben. Und die regelt die besagte Richtlinie laut Schreck mit einem Gebührenrahmen von 36 bis 1.500 Euro. Dabei sei jeweils der Einzelfall zu betrachten. Die Gebühren könnten je nach Aufwand abweichen, was dann allerdings entsprechend zu begründen sei. Dabei kann zum Beispiel die Zahl der eingesetzten Beamtinnen und Beamten eine Rolle spielen, die Dauer des Einsatzes oder der Umfang der Sicherungsmaßnahmen.

    Zentrale Einsatzdienste der Polizei kümmern sich um Fußballspiele, Eishockey und Klima-Kleber

    Die "Regelfallgebühr“ beträgt demnach für so einen Einsatz 59 Euro. Werden "zur Anwendung unmittelbaren Zwangs geschlossene Einheiten“ herangezogen, steigt sie – wie in Kempten – auf 80 Euro. Unter geschlossenen Einheiten sind laut Stabik Kräfte zu verstehen, die das Präsidium Kempten in ihren "zentralen Einsatzdiensten“ gebündelt hat, etwa für Vermisstensuchen, Fußball- und Eishockeyspiele. Bei den örtlichen Klimaaktionen seien da fünf, sechs Beamte zum Einsatz gekommen.

    Mit welchen Gebühren es weitergeht, ist offen. Die Polizei plant im April eine bayernweite Tagung der sogenannten Kostensachbearbeiter. Erst danach werden wohl die ausstehenden Rechnungen für die anderen Aktionen erstellt. Das sind beim Polizeipräsidium Schwaben Süd/West aktuell 24 Fälle – nun kommen wohl vier weitere dazu.

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