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Pläne für Kinderbetreuung in Opfenbach müssen geändert werden

Kinderkrippe

Pläne für Kinderbetreuung in Opfenbach müssen geändert werden

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    Pläne für Kinderbetreuung in Opfenbach müssen geändert werden
    Pläne für Kinderbetreuung in Opfenbach müssen geändert werden Foto: matthias becker

    Die Opfenbacher Kinderkrippe wird nicht, wie vorgesehen im bestehenden Kindergartengebäude untergebracht, sondern im geplanten Anbau der Einrichtung St. Nikolaus. Darüber informierte Bürgermeister Matthias Bentz den Gemeinderat. Grund: Gespräche mit der Regierung von Schwaben haben ergeben, dass im Bestand umgebaute Räume nicht als neugeschaffene Krippenplätze gelten und es dafür es auch keine Förderung gibt. Deshalb, so Bentz, müsse die Entwurfsplanung geändert werden.

    Das sei schade und auch 'ein Quatsch', meinte Ratsmitglied Christian Eger zu der unfreiwilligen Umplanung. Denn nach den bisherigen Plänen hätten die Ruheräume der Krippenkinder zur ruhigeren Seite des Kindergartens hin gelegen. Änderungen gibt es auch bei der Anordnung weiterer Räumlichkeiten. In dem als Aufbau auf das Flachdach gesetzten Obergeschoss sollen nun sowohl Hausaufgabenbetreuung als auch Beschäftigungsraum untergebracht werden. Bisher waren diese auf zwei Ebenen verteilt.

    Der Mittagessenraum wird im Gegenzug dann im Erdgeschoss seinen Platz finden. Damit könne man sich auch vorerst den Aufzug sparen, meinte Bürgermeister Bentz. Man sollte allerdings schon den Schacht einbauen, damit bei Bedarf nachgerüstet werden kann.

    Hoffen auf 330 000 Euro

    Für die Förderung der 15 Krippenplätze könne man mit einem Zuschuss von 330 000 Euro rechnen, sagte Bentz. Komplizierter sei die Rechnung bei den Hortplätzen für die Schulkinder. Im schlechtesten Fall käme hier ein Zuschuss von nur noch 100 000 Euro hinzu. Derzeit wird mit Gesamtkosten von 1,2 Millionen Euro für Um- und Anbau gerechnet. Laut Gemeindechef wird noch geklärt, ob auch eine energetische Sanierung mit gefördert werden könne.

    Auch die Bischöfliche Finanzkammer habe inzwischen der Kirchenstiftung einen Zuschuss zugesagt. Die Stiftung müsse nun noch über den Kostenanteil beschließen, den sie für den kirchlichen Kindergarten beisteuert.

    Verschieben musste das Gremium die Bedarfsfeststellung, die Voraussetzung für die laufende staatliche Förderung und Investitionszuschüsse ist. Neben den 15 Krippenplätzen und 25 Hortplätzen, die auf der Tagesordnung standen, müsse auch noch der Bedarf für die Kindergartenplätze neu festgestellt werden, informierte Bentz. Durch die Vertagung vergebe man sich nichts. Fristende für Förderanträge sei am 30. April.

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