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Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung nach Kurzarbeit

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Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung nach Kurzarbeit

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    Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung nach Kurzarbeit
    Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung nach Kurzarbeit Foto: Foto: Pixabay

    Kurzarbeitergeld hilft derzeit vielen Menschen im Allgäu, den (teilweisen) Lohnausfall durch die Corona-Krise zu überbrücken. Doch dieser Vorteil könnte dazu führen, dass sie Steuern nachzahlen müssen, wie uns Tina Bretschneider, VMH Steuerberaterin aus Hof erklärt. Bin ich nach Kurzarbeit verpflichtet eine Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen?

    Um es kurz zu sagen, ja, wenn man die Gefahr einer nicht unerheblichen Steuernachnachzahlung an das Finanzamt vermeiden möchte.

    Wird auf das Kurzarbeitergeld Steuern erhoben?

    Nein. Das Kurzarbeitergeld selbst ist steuerfrei. Der Empfänger wird aber nachträglich indirekt belastet. Denn die Leistung erhöht den Steuersatz für den Rest des zu versteuernden Einkommens. Das nennt sich Progressionsvorbehalt.

    Was passiert, wenn ich trotz Kurzarbeit keine Steuererklärung mache?

    In Bestimmten Fällen kann das Finanzamt daher eine Steuernachzahlung fordern. Auch einige Jahre nach der Kurzarbeit.

    Wer kann mir bei der Einkommensteuererklärung helfen?

    Für Arbeitnehmer gibt es Lohnsteuerhilfevereine. Mitglieder solcher Vereine sind oder waren Steuerberater und helfen, bzw. übernehmen die Erstellung und Abgabe der Erklärung. 

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