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Oy-Mittelberg: Grundstückseigentümerin wehrt sich gegen Enteignung - Entscheidung am Dienstag

Stromtrasse

Oy-Mittelberg: Grundstückseigentümerin wehrt sich gegen Enteignung - Entscheidung am Dienstag

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    Im Landratsamt geht es am Dienstag, 10. September um Enteignung: Weil das Allgäuer Überlandwerk die Freileitung zwischen Nesselwang und Leupolz ausgebaut hat, muss der Schutzstreifen breiter werden.
    Im Landratsamt geht es am Dienstag, 10. September um Enteignung: Weil das Allgäuer Überlandwerk die Freileitung zwischen Nesselwang und Leupolz ausgebaut hat, muss der Schutzstreifen breiter werden. Foto: Bastian Hörmann

    Das Eigentum wird gewährleistet, steht im Grundgesetz. Aber auch: Eigentum verpflichtet. Und: Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Zwar kommt das selten vor. Doch nun hat das Allgäuer Überlandwerk (AÜW) einen Antrag auf Enteignung in Oy-Mittelberg gestellt. Am Dienstag, 10. September entscheidet das Landratsamt darüber. Bei dem Antrag geht es nicht darum, dass gesamte Eigentumsrecht an den zwei Wiesen-Grundstücken zwischen Faistenoy und Haslach zu übertragen, sagt Volker Wiegand. Er ist Geschäftsführer von Allgäu Netz, das sich um die Leitungen des AÜW kümmert. Doch das Eigentum umfasst viele Rechte. In einem Punkt soll es eingeschränkt werden: Das AÜW will im Grundbuch festgehalten wissen, dass Mitarbeiter auf einem gewissen Streifen das Grundstück betreten dürfen, um eine Stromleitung zu warten und etwa angrenzende Bäume zuzuschneiden. Für den Eigentümer heißt das, dass er dort womöglich häufiger mähen muss und in dem Bereich nicht bauen kann. Grund für den Antrag ist, dass das AÜW die Stromleitungstrasse zwischen Nesselwang und Leupolz ausgebaut hat.

    Mehr über das Thema erfahren Sie in der Dienstagsausgabe der Allgäuer Zeitung, Ausgabe Kempten, vom 10.09.2019. Die Allgäuer Zeitung und ihre Heimatzeitungen erhalten Sie in den jeweiligen AZ Service-Centern im Abonnement oder digital als e-Paper

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