Diese Geschichte klingt unglaublich und jeder, der sie hört, schüttelte ungläubig den Kopf. Nach einer missglückten Darmspiegelung bei einer heute 29-jährigen Patientin haben sich der behandelnde Internist und die Frau vor dem Kemptener Landgericht auf einen Vergleich geeinigt. Demnach zahlt der Mediziner der Ostallgäuerin ein Schmerzensgeld in Höhe von 6.000 Euro. Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen den Arzt wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen Zahlung von 2.500 Euro an die Johanniter Unfall-Hilfe eingestellt. Der Leidensweg der Frau begann am Vormittag des 12. Februars 2016, als sich die Patientin in die Praxis des Internisten im Ostallgäu begab. Was genau während der eineinviertelstündigen Behandlung geschah, weiß die Patientin bis heute nicht. Denn die Darmspiegelung wurde in Narkose durchgeführt. Tatsache ist – und das bestreitet der Mediziner auch nicht: Irrtümlich hatte er das Endoskop zunächst in die Vagina statt in den Darm eingeführt.
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