Dass sich ein 18-jähriger Angeklagter aus dem Ostallgäu der räuberischen Erpressung schuldig gemacht hat, stand vor dem Kaufbeurer Jugendschöffengericht aufgrund seines eigenen Geständnisses fest. Der junge Mann hatte im Dezember 2017 einen 16-jährigen Jugendlichen an eine Hauswand gedrückt und Geld von ihm gefordert. Andernfalls, so drohte er, werde er ihm die Nase brechen. Das Opfer gab dem Angeklagten den Inhalt seines Geldbeutels – insgesamt etwa 160 Euro. Den Großteil des erpressten Geldes verwendete der Täter offenbar zum Bezahlen von Drogenschulden. Dass das Strafverfahren gegen ihn jetzt trotz des gravierenden Vorfalls eingestellt wurde, lag daran, dass die Tat mit anderen, bereits abgeurteilten Delikten gesamtstrafenfähig gewesen wäre und bei der mehrjährigen Haftstrafe kein entscheidendes Gewicht mehr gehabt hätte.
Mehr über das Thema erfahren Sie in der Samstagsausgabe der Allgäuer Zeitung, Ausgabe Marktoberdorf, vom 30.06.2018. Die Allgäuer Zeitung und ihre Heimatzeitungen erhalten Sie in den jeweiligen AZ Service-Centern im Abonnement oder digital als e-Paper