Nachdem das Landratsamt Unterallgäu bereits im August eine Allgemeinverfügung zum Betrieb alter Holzöfen erlassen hatte, will nun auch die Stadt Kaufbeuren per Verfügung den Betrieb alter Holzöfen erlauben. Das hat die Stadt in einer Pressemitteilung angekündigt. Um die aktuelle Energiekrise abzufedern, hat die Bundesregierung ermöglicht, Erdgasheizungen ganz oder teilweise durch nicht mehr benutzte Holzöfen zu ersetzen.
Welche Anlagen sind betroffen?
Das betrifft vor allem Anlagen, die noch nicht abgebaut wurden und für die der Betreiber ein Formular für den Notbetrieb beim zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger eingereicht hat. Diese Öfen dürfen laut erlassener Allgemeinverfügung vorübergehend wieder in Betrieb genommen werden. Die Regelung gilt aktuell zeitlich befristet bis zum 31. August 2023.
Wichtige Anlaufstellen
Wer seinen Holzofen wieder nutzen möchte, muss dies bei der Abteilung Umwelt der Stadt Kaufbeuren (umweltamt@kaufbeuren.de) melden und hierzu die Stilllegungserklärung der alten Holzfeuerung vorlegen. Ebenso muss der Betreiber des Ofens den Bezirksschornsteinfeger informieren. Ein Merkblatt, das gleichzeitig als Erklärung dient, finden Sie auf der Homepage der Stadt Kaufbeuren.
Noch Fragen?
Fragen zum Thema Holzöfen beantwortet die Umweltabteilung unter der Telefonnummern 08341/437-328 bzw. 08341/437-330. Über die Homepage der Schornsteinfeger Innung können ebenfalls Informationen eingeholt werden