Die Nachbarn grillen, der Rauch aber zieht in die eigene Wohnung. 'Polizei und Landratsamt fühlten sich nicht zuständig', ärgert sich eine betroffene Nachbarin. Was tun dagegen? Mit diesem Problem hat sich eine Leserin an die Allgäuer Zeitung gewandt.
Öffentlich-rechtliche Regeln zum privaten Grillen gibt es nicht, sagt Susanne Kettemer, Sprecherin des Landratsamts Ostallgäu. Es gibt nur einzelrichterliche Entscheidungen auf Privatrecht-Ebene. Das bedeutet: Wenn nicht Hausordnung oder Mietvertrag das Grillen sowieso schon verbieten, könnten Betroffene privatrechtlich gegen qualmende Nachbarn vorgehen.
Was Sie noch tun können, wenn Sie sich von dem Rauch der Nachbarn belästigt fühlen finden Sie in der Buchloer Zeitung vom 25.06.2014 (Seite 29). Die Buchloer Zeitung erhalten Sie im ganzen Allgäu in den AZ Service-Centern im Abonnement oder digital als e-Paper