Über Jahre hinweg hat ein Wasserstreit zwischen Füssen und Schwangau getobt. Denn die Stadt fördert ihr Trinkwasser in der Schlössergemeinde. Das Schutzgebiet dafür umfasst mit Hohenschwangau einen der touristischen Brennpunkte Deutschlands. Nun hat ein Senat des bayerischen Verwaltungsgerichtshofs in München die Klage der Gemeinde Schwangau sowie von drei Grundstückseigentümern gegen den Freistaat Bayern abgewiesen, wie Pressesprecherin Dr. Franziska Haberl auf Nachfrage der Allgäuer Zeitung sagte. „Die vielfältigen Einwendungen der Antragsteller wurden sorgfältig geprüft, waren jedoch nach der Entscheidung des Senats nicht durchgreifend“, teilte Franziska Haberl mit. Damit kann das in der Vergangenheit ausgewiesene Schutzgebiet bestehen bleiben. Der Schwangauer Bürgermeister Stefan Rinke sagte gegenüber der Allgäuer Zeitung, dass die Gemeinde keine Rechtsmittel gegen diese Entscheidung einlegen werde. Ob dies auch die betroffenen Grundstückseigentümer so handhaben, war am Montag noch nicht zu erfahren.
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