Die bayerische Staatsregierung hat in der Sitzung vom 4. Oktober 2021 das Alkoholverbot und die Maskenpflicht für Betriebe und Veranstaltungen aufgehoben. Laut einer Pressemitteilung des bayerischen Landtags profitieren davon unter anderem auch die Sportvereine, Theater, Kinos, Musikschulen und Kongresse. Auch für Großveranstaltungen ist das ein wichtiges Signal.
2G oder 3G plus als Voraussetzung
Die Voraussetzung dafür ist der Pressemitteilung zufolge, dass der Veranstalter entweder auf 2G, also nur Geimpfte und Genesene, oder 3G plus setzt. Wer weder geimpft noch genesen ist, benötigt also einen PCR-Test. Unabhängig von ihrem Impfstatus haben Kinder und Schüler Zugangzu den Veranstaltungen.
Landtagsabgeordneter Pohl hatte Innenminister Herrmann angeschrieben
Vor zwei Wochen hatte der Kaufbeurer Landtagsabgeordnete Bernhard Pohl (FREIE WÄHLER) in einem Schreiben an den bayerischen Innenminister Joachim Herrmann für die Aufhebung des Alkoholverbots und der Maskenpflicht geworben. Mit Erfolg wie sich jetzt herausstellte. "Ich freue mich sehr über den Beschluss der Bayerischen Staatsregierung. Er setzt erneut ein starkes Zeichen für den Eishockeysport, aber auch andere Veranstaltungen etwa im Bereich der Kultur", sagte Pohl zu der Entscheidung der bayerischen Staatsregierung. Weiterhin sagte der Landtagsabgeordnete: "Wer trotzdem noch etwas vorsichtiger sein möchte, kann jederzeit Maske tragen".