Eine Spritztour mit dem Motorschlitten über die schneebedeckten Felder kann ein Erlebnis sein, erlaubt ist sie jedoch nicht. Darauf weisen die Untere Naturschutzbehörde und die Immissionsschutzbehörde des Landratsamts Ostallgäu hin. Im Winter sind immer wieder Motorschlittenspuren auf Feldern zu sehen. Nach dem Bayerischen Naturschutzschutzgesetz ist es jedoch nicht erlaubt, auf Flächen der freien Natur, die nicht für den öffentlichen Verkehr freigegen sind, mit Fahrzeugen mit Motorkraft ohne Notwendigkeit (z. B. zum Vergnügen) zu fahren. Dies kann mit einer Geldbuße belegt werden.
Motorschlitten und Co. stören die Natur
Vor allem in ökologisch sensiblen Gebieten können Wildtiere in Unruhe geraten, sodass sie in der ohnehin anstrengenden Winterzeit zusätzlichem Stress ausgesetzt sind. Das gilt insbesondere für die Dämmerung und Nachtzeiten. Bei dünner Schneedecke kann es zudem vorkommen, dass die darunterliegende Vegetation beschädigt wird. Meist wird damit auch fremdes Eigentum beschädigt, das gilt insbesondere für das Driften mit Allrad-betriebenen Pkw auf landwirtschaftlichen Nutzflächen.
Alle motorisierten Schneefahrzeuge verboten
Das Bayerische Immissionsschutzgesetz verbietet grundsätzlich den Betrieb von motorisierten Schneefahrzeugen. Außer den üblichen Motorschlitten, Pistenraupen und Loipenspurgeräten fallen unter den Begriff „motorisiertes Schneefahrzeug" auch Quads und ähnliche Fahrzeuge mit Snow-Track-Systemen. Eine Ausnahmegenehmigung für den Betrieb von Schneefahrzeugen erteilt die Kreisverwaltungsbehörde nur, wenn hierfür ein Bedürfnis anzuerkennen ist (z. B. Pisten- und Loipenpflege, Versorgungsfahrten, Wildfütterung, Rettungseinsätze, aber keine „Spaßfahrten“). Die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie der Schutz der Allgemeinheit oder Nachbarschaft vor Lärm muss dabei gewahrt sein. Falls öffentliche Verkehrsflächen berührt werden, ist zusätzlich eine verkehrsrechtliche Genehmigung erforderlich. Das Landratsamt bittet Schneefahrzeugbesitzerinnen und -besitzer darum, entweder eine Genehmigung einzuholen oder ansonsten auf Spaßfahrten in der freien Natur zu verzichten.