Die Stadt Kaufbeuren hat jetzt darauf hingewiesen, dass an Silvester und am Neujahrstag im kompletten Altstadt-Bereich ein Böllerverbot besteht. Das Abschießen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern und anderen pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie II ist demnach untersagt. "Dazu gehören beispielsweise Kleinfeuerwerk, wie Raketen, Schwärmern, Knallkörpern, Batterien usw.", heißt es in einer Mitteilung.
Verstoß kann teuer werden!
Das Verbot fußt auf einerAllgemeinverfügung der Stadt Kaufbeuren vom Dezember 2020 (Link auf PDF), die weiterhin Bestand hat. "Zuwiderhandlungen können (...) als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden", heißt es in der Allgemeinverfügung.
In diesem Bereich gilt das Böllerverbot in Kaufbeuren:
- Afraberg
- Alleeweg
- An der Stadtmauer
- Am Breiten Bach
- Am Graben
- Baumgarten
- Blasiusberg
- Branntweinergässchen
- Crescentiaplatz
- Colleggässchen
- Hafenmarkt
- Kaisergässchen
- Kaiser-Max-Straße
- Kappeneck
- Kemptener Tor
- Kirchengässchen
- Kirchplatz
- Klostergässchen
- Ledergasse
- Ludwigstraße
- Löwengässle
- Müllergässchen
- Münzhalde
- Neue Gasse
- Obstmarkt
- Pfarrgasse
- Pulverturmgässle
- Ringweg
- Rosental
- Salzmarkt
- Schlosserhalde
- Schmiedgasse
- Schraderstraße
- Sedanstraße
- Spielbergerhof
- Spitaltor
- Unter dem Berg