Erst abgefüllt, dann missbraucht: Ostallgäuer (53) vergewaltigt Mädchen (17): Urteil am Amtsgericht Kaufbeuren

27. August 2020 10:42 Uhr von Eileen Schwaninger
Der 53-Jährige hat das minderjährige Mädchen erst abgefüllt und später Vergewaltigt (Symbolbild).
Der 53-Jährige hat das minderjährige Mädchen erst abgefüllt und später Vergewaltigt (Symbolbild).
Bild von Ulrike Mai auf Pixabay

Es sollte ein schönes Wochenende in Österreich werden und endete in einer Vergewaltigung. Am 18. Oktober 2019 ist der damals 53-jährige aus dem Ostallgäu mit einer 17-Jährigen über das Wochenende auf einen Campingplatz nach Österreich gefahren. In der Nacht vom 18. auf den 19. Oktober 2019 drang er dann des Öfteren mit den Fingern in die Vagina der wehrlosen Minderjährigen ein. Jetzt ist das Urteil gegen den Vergewaltiger aus dem Ostallgäu gefallen. Der Angeklagte und die Zeugin lernten sich bei einer Familienfeier kennen. Kurze Zeit später folgten sich die beiden nach einer Abo-Anfrage des Mannes auf Instagram und fingen an, miteinander zu chatten. Viele Kuss-Smileys waren unter anderem dabei. Nachdem sich die zwei gut verstanden, fragte der Angeklagte, ob die 17-Jährige nicht mal Lust auf ein Wochenende in Österreich hätte.

Hand immer wieder auf Oberschenkel des Mädchens gelegt

Mit dem Einverständnis der Mutter, ging es dann am Freitag den 18. Oktober mit dem Auto des 53-Jährigen in Richtung Österreich. Die Mutter des Mädchens und der 53-jährige Mann kannten sich seit 30 Jahren, somit war der Mann für die Mutter kein fremder. Bereits bei der Fahrt ist dem Mädchen die Situation unwohl geworden. Der 53-Jährige legte seine Hand immer wieder auf den Oberschenkel des Mädchens. Nach Aussagen des Angeklagten sei dies nur unabsichtlich und ohne Hintergedanken geschehen. Das Mädchen sagte ihm, dass sie das nicht wolle und er damit aufhören solle. Bei einem Stopp bei McDonald's legte der Mann dann den Arm um das Mädchen und platzierte seine Hand an ihre Hüfte. Dem Mädchen war nicht ganz wohl, aber laut ihrer Aussage dachte sie sich nicht viel dabei. Bei der Fahrt bot der Angeklagte der 17-Jährigen immer wieder Alkohol an. Er hatte zuvor noch eine Flasche Vodka, RedBull und Knabbersachen eingekauft. Das Mädchen wollte aber noch keinen Alkohol trinken. Frage der Staatsanwaltschaft: "Warum haben sie der 17-Jährigen überhaupt Vodka gegeben?". Die Antwort des Angeklagten: "Ich dachte das geht, war ja verdünnt mit RedBull."

Ankunft auf dem Campingplatz in Österreich

Nach der Ankunft in Österreich seien die zwei noch Spazieren gewesen und haben dann mit dem Trinken begonnen. Laut Aussage des Mannes hatten sie zu zweit eine ganze Flasche Vodka leer getrunken. Das Mädchen hatte eine halbe Flasche Vodka und vier RedBull, der Angeklagte die andere halbe Flasche Vodka und zwei RedBull. Durch den enormen Alkoholkonsum fing das Mädchen an, sich zu übergeben. Nach Angaben der 17-Jährigen habe der Mann sie gedrängt weiter zu trinken und sie wollte nicht als Feigling dastehen. Nachdem sich das Mädchen schlecht fühlte und sich immer wieder übergeben musste, brachte der Mann die 17-Jährige in das große Bett im Wohnwagen und legte sich, nach eigenen Aussagen, ein Stück daneben. "Ich habe mir Sorgen um sie gemacht", so der Angeklagte.  "Ich bin aufgewacht und er hatte seine Finger in mir", erzählt das Mädchen unter Tränen vor Gericht. Das Mädchen hatte sich befreien können und rannte davon.   Wie der Angeklagte die Situation schildert: "Sie ist nicht wieder gekommen und ich habe mir dann Sorgen gemacht und bin hinterher." Er habe dann die Polizei und den Krankenwagen gesehen. Die Polizei nahm den 53-Jährigen direkt mit und brachte ihn nach Zell am See (Österreich).

Auswirkungen und Folgen für das Mädchen

Das Mädchen habe nach dem Vorfall ihre Ausbildungsstelle auf dem Bau verloren. Der Chef soll zu viele Bedenken gehabt haben, sie als einzige Frau auf den Bau zu lassen. Sie war in einer Klinik und kann seit dem Vorfall keine körperliche Nähe mehr zulassen. Sie habe auch Angst vor älteren Männern, die dem Angeklagten ähnlich sehen.

Das Urteil:

Der Mann muss für zwei Jahre und sechs Monate in Haft und muss die Gerichtskosten tragen. So entschied das Amtsgericht Kaufbeuren am 26. August 2020.