Ein 35-jähriger Oberfeldwebel der Bundeswehr stand am Montag vor dem Amtsgericht in Kaufbeuren, weil er sich in der Allgäukaserne in Füssen einer "entwürdigenden Behandlung" gegenüber einer Soldatin schuldig gemacht hat.
Hose herunter gelassen
Der angeklagte 35-Jährige hatte im Februar 2021 die geschädigte Soldatin angefordert und telefonisch in sein Büro beordert. Sie sollte einen Dienstunterricht abhalten. Kurz vor dem Eintreffen der Geschädigten ließ der Angeklagte in Gegenwart anderer Soldaten seine Hose bis zu den Knien herunter und machte eine anzügliche Bemerkung in Bezug auf die Soldatin. Noch bevor die Soldatin in dem Büro des Oberfeldwebels eintraf, zog der Angeklagte die Hose wieder nach oben.
Geldstrafe verhängt
Das Gericht sah den Tatvorwurf der "entwürdigenden Behandlung" als gegeben an und verhängte eine Geldstrafe. Der Oberfeldwebel muss einen Betrag in Höhe von 50 Tagessätzen zu je 60,00 Euro bezahlen. Der Angeklagte nahm in der Verhandlung seinen in einer vorherigen Sitzung gestellten Einspruch gegen den Strafbefehl wieder zurück. Durch die Einspruchsrücknahme hat sich der Angeklagte geständig gezeigt und der Strafbefehl mit den genannten Rechtsfolgen wurde laut Gericht rechtskräftig.