Über Jahre hinweg haben sie viel Kraft investiert– doch jetzt bleibt nur große Enttäuschung. „Das Ergebnis ist sehr ernüchternd“, sagt Vorsitzender Ludwig Wacker stellvertretend für die Mitglieder der sogenannten Schutzgemeinschaft der Wasserschutzgebietsbetroffenen der Stadt Füssen in der Gemarkung Schwangau. Er spricht damit die Entscheidung des bayerischen Verwaltungsgerichtshofes in München an, der die Klage gegen das Füssener Wasserschutzgebiet auf Schwangauer Flur abgewiesen hat . Gemeinsam mit der Gemeinde Schwangau hatte sich die Schutzgemeinschaft gegen die geltende Verordnung gewehrt.
Wie die Schutzgemeinschaft mit dem Urteil umgeht, was die Stadt Füssen dazu sagt und wie es nun weitergeht, lesen Sie in der Donnerstagsausgabe der Allgäuer Zeitung, Ausgabe Füssen, vom 05.09.2019. Die Allgäuer Zeitung und ihre Heimatzeitungen erhalten Sie