Geflügelpest: Landratsamt Ostallgäu: Geflügelhalter müssen Bestände melden

25. November 2021 17:08 Uhr von Pressestelle Landratsamt Ostallgäu
Da sich in Bayern die Geflügelpest ausbreitet, ruft das Veterinäramt im Landratsamt Ostallgäu Geflügelhalter dazu auf, gehaltene Tiere zu melden. (Symbolbild)
Da sich in Bayern die Geflügelpest ausbreitet, ruft das Veterinäramt im Landratsamt Ostallgäu Geflügelhalter dazu auf, gehaltene Tiere zu melden. (Symbolbild)
Alexas_Fotos von Pixabay

Da sich in Bayern die Geflügelpest ausbreitet, ruft das Veterinäramt im Landratsamt Ostallgäu Geflügelhalter dazu auf, gehaltene Tiere zu melden. Zudem sollen sie Maßnahmen ergreifen, um die Tiere vor einer Infektion zu schützen. Aktuell wurde in Bayern bei mehreren Wildvögeln Geflügelpest mit der Variante H5N1 amtlich bestätigt. Der Landkreis Ostallgäu ist außerdem über Kontaktbetriebe indirekt von einem Geflügelpestgeschehen in Nordrhein-Westfahlen betroffen. Die Abklärungsuntersuchungen dazu dauern noch an. Aufgrund seiner Vielzahl von Gewässern hat der Landkreis Ostallgäu eine besondere Bedeutung für Zugvögel, durch die das Virus der Geflügelpest über weite Strecken hinweg transportiert wird. Ausgehend von wildlebenden Vögeln ist eine Weiterverbreitung des Virus in Haus- und Nutzgeflügelbestände möglich. Deshalb sollten alle Geflügelhalter vermehrte Vorsicht walten lassen und erforderliche Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz der gehaltenen Vögel einhalten. Zusätzlich stehen alle Geflügelhalter im Landkreis Ostallgäu in der Pflicht, dem Veterinäramt (Tel. 08342 911-214 oder E-Mail an veterinaeramt@lra-oal.bayern.de) unter Angabe von Namen, Anschrift, Anzahl und Standort der gehaltenen Tiere ihre Tierhaltung anzuzeigen. Halter (auch Hobbyhaltungen mit geringer Tierzahl), die das noch nicht umgesetzt haben, werden gebeten Kontakt mit dem Veterinäramt aufzunehmen.

Welche Tiere können an Geflügelpest erkranken?

Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine besonders schwer verlaufende Form der Aviären Influenza, an der insbesondre Hühnervögel und Puten, aber auch Wassergeflügel wie Enten und Gänse erkranken können. Singvögel und Tauben sind hingegen nur sehr selten betroffen. Bürgerinnen und Bürger sollten tote Wildvögel nicht selbstständig einsammeln, sondern dem zuständigen Veterinäramt melden, damit die Tiere sicher geborgen und untersucht werden können. Besonders wenn mehrere Vögel an einem Fundort verendet sind, wird dringend um eine entsprechende Information des Veterinäramtes gebeten. Das Risiko eines Eintrags von Geflügelpest in Nutzgeflügelbestände steigt in der kalten Jahreszeit deutlich an. Zu diesem Schluss ist das in Deutschland für die Tierseuchenbekämpfung zuständigeFriedrich-Loeffler-Institut in seiner aktuellen Risikobewertungerneut gekommen.