Wenn die Tage noch warm sind, die Abende aber kühl werden, sehnen sich manche nach einem wärmenden Lagerfeuer, um noch lange draußen bleiben zu können. Doch einfach Holz zusammensuchen und die Äste mit dem Feuerzeug anstecken, ist nicht zu empfehlen.
Für ein Lagerfeuer gelten strenge Auflagen. Werden diese nicht eingehalten, drohen Verwarngelder, so das Landratsamt. 'Grundsätzlich ist das Feuermachen verboten', erklärt Ulrike Wörz von der Umweltschutzabteilung.
Einige Gemeinden haben aber eigens öffentliche Grillplätze ausgewiesen. Wer sich nicht an diese Vorgaben hält, muss mit einer Verwarnung rechnen, die zwischen fünf und 35 Euro kostet.
Den ganzen Bericht über Lagerfeuer, Lagerfeuerstellen in Marktoberdorf und Auflagen für diese finden Sie in der Allgäuer Zeitung (Marktoberdorf) vom 11.09.2014 (Seite 27). Die Allgäuer Zeitung erhalten Sie im ganzen Allgäu