'Wer nichts getan hat, muss auch kein schlechtes Gewissen haben', sagt der Füssener Polizeichef Edmund Martin. Wer also fälschlicherweise eines Ladendiebstahls bezichtigt wird, könne die Sache oft schnell aus der Welt schaffen, indem er seine Tasche herzeigt.
Verpflichtet ist dazu aber niemand, da die Privatsphäre in Deutschland ein hohes, gut geschütztes Gut ist. Selbst die Polizei darf Personen laut Martin nur bei Gefahr in Verzug und begründetem Verdacht durchsuchen.
Ganz so weit ging es bei einer 18-Jährigen auch nicht. Die junge Frau aus Pfronten wurde aber kürzlich in einem Füssener Geschäft fälschlicherweise des Diebstahls bezichtigt.
Was genau dort passiert ist und welche Tipps die Polizei noch hat, lesen Sie in der Samstagsausgabe der Allgäuer Zeitung, Ausgabe Füssen, vom 20.02.2016. Die Allgäuer Zeitung erhalten Sie im ganzen Allgäu