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Keime im Trinkwasser: Abkochanordnung für Rettenbach am Auerberg

Verunreinigung

Keime im Trinkwasser: Abkochanordnung für Rettenbach am Auerberg

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    Das Trinkwasser in Rettenbach am Auerberg muss seit Dienstag, 19. November abgekocht werden. (Symbolbild)
    Das Trinkwasser in Rettenbach am Auerberg muss seit Dienstag, 19. November abgekocht werden. (Symbolbild) Foto: David Yeow

    Seit Dienstag, 19. November gilt in Rettenbach am Auerberg eine Abkochanordnung für das Trinkwasser. Das teilt die Gemeinde auf ihrer Internetseite mit. Nach Angaben des Landratsamts Ostallgäu wurden dort bestimmte Keime nachgewiesen, die auf eine allgemeine oder fäkale Verunreinigung des Wassers hindeuten. Das Leitungswasser muss deshalb bis auf weiteres abgekocht werden, heißt es in einer Mitteilung, die an alle Haushalte von Rettenbach am Auerberg adressiert ist. Zur Desinfektion des Wassers reiche ein einmaliges Aufkochen. Wie lange Anwohner das Wasser abkochen müssen, ist bislang nicht bekannt. Alle öffentlich zugänglichen Zapfstellen sollen mit den Hinweisen "kein Trinkwasser", "Nur abgekocht zu verwenden" oder mit einem entsprechenden Symbol gut sichtbar beschildert werden.

    Was man beachten jetzt muss:

    • Für das Waschen von Obst, Salaten, Gemüse und dergleichen, das in rohem Zustand gegessen wird, ist abgekochtes Wasser zu verwenden.
    • Andere Lebensmittel, die nicht durchgekocht werden, dürfen nur mit abgekochtem Wasser zubereitet werden.
    • Das Wasser zur Herstellung und Zubereitung von Lebensmitteln muss auch dann abgekocht werden, falls anschließend keine ausreichende Erhitzung stattfindet.
    • Wasser zum Zähneputzen sollte ebenfalls abgekocht sein.
    • Ein nur sehr geringes Risiko besteht laut des Landratsamts Ostallgäu beim Baden und Duschen (auch von Säuglingen). Hier sollte man allerdings darauf achten, dass kein Wasser geschluckt wird.
    • Beim Spülen von Hand ist das Infektionsrisiko sehr gering, erklärt das Landratsamt. Vorsichtshalber sollte hier allerdings das Wasser abgekocht werden.
    • In landwirtschaftlichen Betrieben, die das Wasser beispielsweise zur Reinigung von Milchgeschirr usw. benutzen, ist das Wasser nur abgekocht zu verwenden.
    • Das Wasser, das in Lebensmittelbetrieben zur Herstellung, Behandlung, Konservierung oder zum Inverkehrbringen von Lebensmitteln dient, muss ebenfalls abgekocht werden.

    Ohne Vorbehandlung kann dagegen das Leitungswasser für Kaffeemaschinen, Geschirrspülmaschinen oder Waschmaschinen verwendet werden.

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