Bei einem Ostallgäuer Landwirt wurde im Juni 2015 ein Kalb gefunden, das an einer akuten Kniegelenksentzündung litt und abgemagert war. Es wurde von einem Tierarzt eingeschläfert, weil das Gelenk nicht mehr zu retten war.
Der 54-Jährige erhielt einen Strafbefehl in Höhe von 2.700 Euro, da er aus Sicht der Staatsanwaltschaft gegen das Tierschutzgesetz verstoßen hatte. Dagegen legte er Einspruch ein, der nun vor dem Kaufbeurer Amtsgericht abgelehnt wurde.
Wie es zu dem Verstoß gegen das Tierschutzgesetz kam, lesen Sie in der Samstagsausgabe der Allgäuer Zeitung, Ausgabe Kaufbeuren, vom 20.08.2016. Die Allgäuer Zeitung und ihre Heimatzeitungen erhalten Sie in den jeweiligen AZ Service-Centern im Abonnement oder digital als e-Paper