Ein 19-jähriger Kaufbeurer hatte sich in einer Februarnacht ans Steuer eines Autos gesetzt, um einen betrunkenen Freund nach Hause zu bringen – obwohl er selbst nicht mehr nüchtern war und keinen Führerschein hatte. Als die Polizei eine Verkehrskontrolle machen wollte, versuchte er, seine Tat zu vertuschen, indem er schnell auf den Rücksitz kletterte. Daher geriet zunächst sein schwer alkoholisierter Beifahrer in Verdacht. Im Strafprozess am Kaufbeurer Amtsgericht wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis war der wegen anderer Delikte vorbestrafte Angeklagte jetzt vor dem Jugendschöffengericht voll geständig. Er wurde unter Einbeziehung eines früheren Urteils zu acht Monaten Jugend-Bewährungsstrafe und einem Fahrverbot von einem Monat verurteilt. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Weil beim Angeklagten nach Einschätzung aller Verfahrensbeteiligten Reifeverzögerungen vorliegen, erfolgte die Verurteilung nach Jugendstrafrecht.
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