Silvester und Neujahr: Kaufbeuren verbietet Böller in der Altstadt

28. Dezember 2021 09:49 Uhr von Redaktion all-in.de
Wegen der Corona-Regelung und auch aus Gründen des Brandschutzes sind das Abbrennen von Feuerwerk in bestimmten Bereichen der Stadt und der Altstadt nicht erlaubt. (Symbolbild)
Wegen der Corona-Regelung und auch aus Gründen des Brandschutzes sind das Abbrennen von Feuerwerk in bestimmten Bereichen der Stadt und der Altstadt nicht erlaubt. (Symbolbild)
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Die Stadt Kaufbeuren wies in einer Pressemitteilung darauf hin, dass das Abbrennen von Feuerwerk und anderer Pyrotechnik im Altstadtbereich verboten ist. Damit handelt die Stadt gemäß der allgemein gültigen Corona-Regelungen und der Brandschutzverordnung. 

Versammlungsverbot auf öffentlichen Plätzen

Das Verbot gilt im gesamten Altstadtbereich sowie im Bereich der Spittelmühlkreuzung, des Neuen Marktes/Bürgerplatzes in Neugablonz, und des Parkplatzes/Aussichtspunktes an der Höfelmayrkapelle. Außerdem besteht in diesen Bereichen am Neujahrstag von 15.00 bis 09.00 ein Versammlungsverbot von mehr als zehn Personen.