Weil die kreisfreie Stadt Kaufbeuren den Inzidenzwert von 200 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen überschritten hatte, galt für die Bürger dort seit dem 15. Januar die 15-Kilometer-Regel. Ab Freitag (22. Januar) sind die Einschränkungen laut einer Allgemeinverfügung wieder aufgehoben, weil der Inzidenzwert sieben Tage in Folge unter 200 lag.
Stadt Kaufbeuren erlässt Allgemeinverfügung zum Alkoholverbot
Nachdem das landesweite Alkoholkonsumverbot im öffentlichen Raum seine Rechtsgültigkeit verloren hat, hat die Stadt Kaufbeuren auch eine Allgemeinverfügung zur Festlegung eines Alkoholkonsumverbots auf bestimmten öffentlichen Verkehrsflächen erlassen. Diese tritt ab Freitag in Kraft.
An diesen Plätzen ist der Konsum von Alkohol den ganzen Tag über verboten
In der Altstadt:Afraberg, Alleeweg, An der Stadtmauer, Am Breiten Bach, Am Graben, Baumgarten, Blasiusberg, Branntweinergässchen, Crescentiaplatz, Colleggässchen, Hafenmarkt, Kaisergässchen, Kaiser-Max-Straße, Kappeneck, Kemptener Tor, Kirchengässchen, Kirchplatz, Klostergässchen, Ledergasse Ludwigstraße, Löwengässle, Müllergässchen, Münzhalde, Neue Gasse, Obstmarkt, Pfarrgasse, Pulverturmgässle, Ringweg, Rosental, Salzmarkt, Schlosserhalde, Schmiedgasse, Schraderstraße, Sedanstraße, Spielbergerhof, Spitaltor, Unter dem BergIn Neugablonz:Neuer Markt, Bürgerplatz
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