Obwohl das Bundeskinderschutzgesetz schon am 1. Januar 2012 erlassen wurde, schlägt es erst jetzt hohe Wellen. Denn darin wird geregelt, dass in allen Vereinen, in denen Jugendarbeit angeboten wird, die ehrenamtlichen Helfer genauso wie die Hauptamtlichen ein Führungszeugnis nachweisen müssen.
'Die Umsetzung geht erst jetzt vonstatten. Bislang führte es zu erheblichen Problemen und Rechtsunsicherheiten für die freien Träger der Jugendarbeit', sagt Susanne Kettemer, Pressesprecherin des Landratsamtes Ostallgäu. 'Deshalb wurde eine Lösung seitens des Gesetzgebers gefordert.' Hierbei soll für jede im Kreisjugendring Ostallgäu vertretene Organisation ein eigenes Vertragsmuster erstellt werden.
Dass der Schutz der Minderjährigen wichtig wird, zeigt sich anhand der zur Anzeige gebrachten Missbrauchsfälle. So wurden im Ostallgäu 15 Fälle im Jahr 2012 und 17 im Jahr 2013 angezeigt. Zwar stammten bei fast der Hälfte aller Fälle die Tatverdächtigen aus der Familie der Gepeinigten, dennoch soll das neue Gesetz weniger Raum für Missbrauch in der Jugendarbeit zulassen.
Worauf sich die Vereine einstellen müssen, lesen Sie in der Allgäuer Zeitung (Füssen) vom 16.09.2014. Die Allgäuer Zeitung erhalten Sie im ganzen Allgäu in den AZ Service-Centern im Abonnement oder digital als e-Paper