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Haustiergrab im Garten erlaubt - Einwilligung des Eigentümers notwendig

Bestattung

Haustiergrab im Garten erlaubt - Einwilligung des Eigentümers notwendig

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    Haustiergrab im Garten erlaubt - Einwilligung des Eigentümers notwendig
    Haustiergrab im Garten erlaubt - Einwilligung des Eigentümers notwendig Foto: Ludwig Schiegg

    Im Stöttwanger Ortsteil Linden hat ein Betrieb seinen Sitz - teilweise umgeben von einem eingezäunten Garten. Ein AZ-Leser staunte nicht schlecht, als er unter einem Busch ein Kreuz entdeckte. 'Mietzi' steht darauf, es handelt sich offenbar um das relativ frische Grab für eine Katze.

    Die Bestattung könne er verstehen, aber sie hätte nicht unbedingt in seinem Garten stattfinden müssen. 'Grundsätzlich könne jeder Halter sein verstorbenes Haustier in seinem Garten, in einem Wald oder auf einer Wiese begraben - wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt seien, berichtet Susanne Kettemer, Pressesprecherin des Landratsamtes Ostallgäu. 

    In erster Linie muss natürlich der Eigentümer des Grundes darüber informiert werden und seine Zustimmung geben. Als Haustiere gelten auch nur kleinere Tiere wie Hamster, Hunde, Kaninchen, Katzen, Meerschweinchen, Vögel oder Zwerghasen.

    Welche weiteren Kriterien erfüllt sein müssen, finden Sie in der Allgäuer Zeitung (Kaufbeuren) vom 12.08.2014 (Seite 32). Die Allgäuer Zeitung erhalten Sie im ganzen Allgäu

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