Mit Böllern und Raketen den Beginn des neuen Jahres zu feiern, ist in einigen Gemeinden im Füssener Land nur eingeschränkt möglich. Allgemein gilt, dass in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen das Zünden von Feuerwerkskörpern verboten ist. Außerdem dürfen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren 'pyrotechnische Gegenstände der Klasse II' weder kaufen noch abbrennen.
Verboten ist das Zünden von Raketen und Böllern in allen bebauten Ortsteilen der Gemeinden Rieden am Forggensee, Roßhaupten, Schwangau und Hopferau sowie in der Füssener Altstadt. Wer sich nicht daran hält, dem droht eine Geldbuße.
Sollte in Hopferau in den Bereichen Herrenbichl und Sonnenstraße Feuerwerkskörper gezündet werden, bittet die Gemeinde darum, auf einen ausreichenden Abstand zu den Wohngebieten zu achten. Der Markt Nesselwang und die Gemeinde Eisenberg appellieren an ihre Bürger, innerhalb geschlossener Ortslage keine Feuerwerkskörper abzufeuern.
Wo Feuerwerke noch verboten sind und worauf Sie achten sollten, erfahren Sie in der Allgäuer Zeitung (Füssen) vom 30.12.2014 (Seite 29). Die Allgäuer Zeitung erhalten Sie im ganzen Allgäu in den AZ Service-Centern im Abonnement oder digital als e-Paper