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Frau (84) aus Bad Wörishofen muss wegen Ladendiebstahls ins Gefängnis

Justiz

Frau (84) aus Bad Wörishofen muss wegen Ladendiebstahls ins Gefängnis

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    Frau (84) aus Bad Wörishofen muss wegen Ladendiebstahls ins Gefängnis
    Frau (84) aus Bad Wörishofen muss wegen Ladendiebstahls ins Gefängnis Foto: Alf Geiger

    Wochenlang hatte Ingrid Millgramm aus Bad Wörishofen auf Gnade gehofft – jetzt ist ihre letzte Hoffnung geplatzt und sie muss ihre neunmonatige Haftstrafe antreten.

    Die 84-Jährige, die als 'Oma Ingrid, die vor Hunger klaute' bundesweit bekannt wurde, war wegen Ladendiebstahls in fünf Fällen verurteilt worden, und weil sie auch ihre Bewährungsauflagen nicht bezahlen konnte, drohte ihr sogar eine Gefängnisstrafe. Bis zuletzt hatte auch ihre Rechtsanwältin darauf vertraut, dass das Justizministerium im letzten Moment noch 'Gnade vor Recht' ergehen lässt.

    Die zuständige Generalstaatsanwaltschaft München hat dies jetzt jedoch abgelehnt. Oberstaatsanwalt Joachim Ettenhofer, Pressesprecher der Generalstaatsanwaltschaft München, erklärt diese Entscheidung so: 'Gnadenerweise haben besonderen Ausnahmecharakter. Sie kommen in der Regel nur dann in Betracht, wenn ganz besondere und derart schwerwiegende Umstände vorliegen, dass andere Strafzwecke wie die Schuld des Täters, die Verteidigung der Rechtsordnung, die Wiederherstellung des Rechtsfriedens und die Wirkung der Bestrafung auf Dritte diesen gegenüber zurücktreten.'

    Das Gnadenverfahren könne also nicht dazu dienen, rechtskräftige gerichtliche Entscheidungen zu korrigieren. Ausnahmsweise könne ein Gnadenerweis dann in Erwägung gezogen werden, wenn neue, erhebliche Umstände eingetreten sind, die von dem zuständigen Gericht nicht berücksichtigt werden konnten und die eine Vollstreckung im Verhältnis zu Vergleichsfällen als außergewöhnliche Härte erscheinen ließen.

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