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Fahrtkosten abgelehnt trotz staatlicher Genehmigung

Antrag

Fahrtkosten abgelehnt trotz staatlicher Genehmigung

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    Fahrtkosten abgelehnt trotz staatlicher Genehmigung
    Fahrtkosten abgelehnt trotz staatlicher Genehmigung Foto: Oliver Berg (dpa)

    Verwundert war ein Ostallgäuer Schüler. Er besucht eine private Berufsfachschule, die staatlich genehmigt und Mitglied im Studentenwerk sei. Deshalb könne ihm auch BAföG, also Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz gewährt werden, so der AZ-Leser.

    Doch ein Antrag zur Erstattung der Fahrtkosten wurde in diesem Fall abgelehnt. Das sei nicht nachvollziehbar, so der Schüler.

    Dennoch ist dies laut Stefan Mohr vom Landratsamt Ostallgäu korrekt: 'Schülerbeförderungsrecht und BAföG sind in unterschiedlichen Rechtsvorschriften geregelt. BAföG ist Bundesrecht und Schülerbeförderungsrecht Landesrecht.'

    BAföG könne demnach gewährt werden, wenn eine Schule im Ausbildungsstättenverzeichnis geführt werde. Doch die Fahrtkosten werden nur erstattet, wenn eine 'Fachschule staatlich anerkannt ist und so auf Dauer gewährleistet, dass sie die an öffentliche Schulen gestellten Anforderungen erfüllt. Diese Schule ist jedoch nur staatlich genehmigt, nicht anerkannt', so Mohr.

    Insofern liege keine Ungleichbehandlung vor, sondern lediglich die Umsetzung der Gesetze in Bund und Land durch die Leistungsträger. 'Daher kann es tatsächlich vorkommen, dass für bestimmte Schulen zwar BAföG, aber keine Erstattung der Schülerbeförderung infrage kommt', so Mohr.

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