Jeder Mensch soll selbst entscheiden dürfen, wo er leben, lernen, arbeiten möchte. So steht es im Grundgesetz. Für Menschen mit Behinderung gilt das aber trotzdem nicht immer. Wohnheime, Förderschulen, spezielle Werkstätten sind einerseits hilfreiche Angebote, andererseits schotten sie die Menschen auch gewissermaßen von der Gesellschaft ab und nehmen ihnen die Entscheidungsfreiheit. Seit einigen Jahren finde in der Behindertenarbeit jedoch ein Wandel hin zu mehr Integration und Inklusion statt, so Wolfgang Neumayer, zweiter Vorsitzender der Lebenshilfe Ostallgäu. Mehr als bisher sollen behinderte Menschen selbst entscheiden dürfen, wie sie ihr Leben gestalten möchten. „Obwohl Förderangebote sehr wohlmeinend sind, bevormunden sie die Menschen ja auch“, sagt erster Vorsitzender Hans H. Raabe. Deshalb strebe man bei der Lebenshilfe eine Neuausrichtung an, eine stärkere Orientierung an dem, was sich Menschen mit Behinderung wünschen, etwa dass sie ihr gewohntes Lebensumfeld nicht mehr aufgrund ihres Handicaps verlassen müssen. Zusätzlichen Schub habe dieses Umdenken durch das neue Bundesteilhabegesetz (BTHG) bekommen.
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