Die Stadt Kaufbeuren und der Landkreis Ostallgäu haben jetzt per Allgemeinverfügung eine PCR-Testpflicht für Beschäftige in Pflegeeinrichtungen erlassen. Grund dafür sind die hohen 7-Tage-Inzidenzwerte. Ab Samstag müssen demnach alle Beschäftigten aus vollstationären Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, Altenheimen, Seniorenresidenzen und von ambulanten Pflegediensten und teilstationären Pflegeeinrichtungen einen negativen PCR-Test vorlegen, wenn sie zuvor drei Tage nicht bei der Arbeit waren.
Ergebnis muss dem Arbeitgeber schriftlich vorliegen
Das Ergebnis des negativen PCR-Tests muss zu Dienstbeginn beim Arbeitgeber vorgelegt werden. Weiter darf der durchgeführte Test nicht älter als 48 Stunden sein. Falls zum Beginn der Tätigkeit noch kein Ergebnis vorliegt, kann vor Ort auch zunächst ein Schnelltest durchgeführt werden. Bis zum Erhalt des negativen PCR-Tests muss bei körpernahen Tätigkeiten aber eine persönliche Schutzausrüstung samt FFP2-Maske getragen werden.
Kostenlose PCR-Tests für Pflegeberufe
Beschäftige aus der Pflege können sich in denTestzentrenkostenlos testen lassen. Wichtig ist dabei aber eine schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers über die berufliche Tätigkeit. Die Allgemeinverfügung gilt vorerst bis Freitag, 12. November dieses Jahres.