Langjähriger Prozess endet: Bayern verliert Prozess: Nesselwanger Hotel darf weiterhin den Namen Neuschwanstein tragen

3. Februar 2023 07:57 Uhr von dpa
Schloss Neuschwanstein ist das berühmteste Schloss des Freistaates Bayern. Den Namen 'Neuschwanstein' hat er deshalb als Marke beim Marken-und Patentamt schützen lassen. (Archiv)
Schloss Neuschwanstein ist das berühmteste Schloss des Freistaates Bayern. Den Namen "Neuschwanstein" hat er deshalb als Marke beim Marken-und Patentamt schützen lassen. (Archiv)
picture alliance/dpa | Karl-Josef Hildenbrand

Das "Explorer Hotel Neuschwanstein" in Nesselwang darf seinen Namen behalten. Der Freistaat Bayern hatte gegen das Hotel geklagt, weil es den Namen des berühmten bayerischen Märchenschlosses trägt. Denn "Neuschwanstein" ist nicht nur ein Schloss, sondern auch eine geschützte Marke. Doch der Freistaat unterlag am Donnerstag vor Gericht. Das Oberlandesgericht München wies nach der mündlichen Verhandlung in einem Berufungsverfahren die Klage gegen das Hotel ab. Damit geht ein langjähriger Prozess um das Namensrecht am berühmtesten Schloss des Freistaates zu Ende. 

Name beim Markenamt schützen lassen

Bayern wollte dem "Explorer Hotel Neuschwanstein" in Nesselwang auferlegen, den Namen des Schlosses nicht mehr nutzen zu dürfen. Denn diesen hat Bayern als Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) schützen lassen.

Neuschwanstein - eine Unternehmenskennzeichnung?

Die Klage zielte in erster Linie darauf, dass "Neuschwanstein" kein angestammter Ortsname ist, sondern ausschließlich der Name des heute als Museum betriebenen Märchenschlosses. Der Vorsitzende Richter Andreas Müller sprach von einer "Ende des 19. Jahrhunderts für das Schloss erdachten Fantasiebezeichnung". Deshalb argumentierten die Anwälte des Freistaats, die Verwendung von "Neuschwanstein" im Hotelnamen sei eine "Unternehmenskennzeichenverletzung".

Richter sieht keine Verwechslungsgefahr

Die Richter gehen aber nicht davon aus, dass das Wort "Neuschwanstein" im Hotelnamen die Rechte des Freistaats beziehungsweise des Schlossmuseums verletzt, auch eine Verwechslungsgefahr oder Irreführung der Hotelgäste sehen sie nicht.

Hotel hatte in der ersten Instanz verloren

Der Senat sieht die Nutzung von "Neuschwanstein" im Hotelnamen als "beschreibend" und nicht als Verletzung der Rechte eines Unternehmens, wie Müller deutlich machte. In der ersten Instanz hatte noch das Hotel verloren. Der Name "Neuschwanstein" war auch in der Vergangenheit schon Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzungen. Laut Schlösserverwaltung laufen noch zwei Verfahren.