Startseite
Icon Pfeil nach unten
Allgäu
Icon Pfeil nach unten

Auch Kaufbeuren gilt ab Sonntag als Corona-Hotspot

Bekanntmachung

Auch Kaufbeuren gilt ab Sonntag als Corona-Hotspot

    • |
    • |
    In Kaufbeuren gelten ab Sonntag die Corona-Regeln der "roten Krankenhausampel".
    In Kaufbeuren gelten ab Sonntag die Corona-Regeln der "roten Krankenhausampel". Foto: NightRainer von Pixabay

    Nach dem Landkreis Unterallgäu hat jetzt auch die kreisfreie Stadt Kaufbeuren eine Bekanntmachung zur aktuellen Corona-Lage veröffentlicht. Mit einer Inzidenz von 313,5 (Stand: 6. November) gilt Kaufbeuren ab Sonntag als regionaler Hotspot. Neben der hohen Inzidenz sind auch die Intensivbetten in der Stadt zu mehr als 80 Prozent ausgelastet.

    Regeln der "roten Krankenhausampel" gelten in Kaufbeuren

    Aus diesen Gründen gelten ab Sonntag die Regeln der "roten Krankenhausampel".  Das bedeutet insbesondere, dass wieder FFP2-Maskenpflicht gilt. Eine medizinische Maske reicht für Erwachsene dann nicht mehr aus. Kinder und Jugendliche zwischen dem sechsten und dem sechzehnten Geburtstag müssen nur eine medizinische Maske tragen. In der Schule gelten Sonderregelungen (Stoffmaske in der Grundschule, im Übrigen medizinische Maske). Einrichtungen und Veranstaltungen, die bisher nach 3G-Regeln zugänglich sind, sind nur noch nach 2G zugänglich, also nur für Geimpfte und Genesene. Ausgenommen werden Hochschulen, außerschulische Bildungsangebote, berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Bibliotheken und Archive. Für diese gilt weiterhin die 3G-Regel. Für die Gastronomie, für Beherbergungsunternehmen und für Dienstleistungen, bei denen eine körperliche Nähe unabdingbar ist und die keine medizinischen, therapeutischen oder pflegerischen Leistungen sind, gilt die 3G-plus-Regelung (Geimpfte, Genesene und Personen mit PCR-Test). Für Clubs, Diskotheken, Bordellbetriebe und vergleichbare Freizeiteinrichtungen gilt ebenfalls 2G.

    3G gilt auch am Arbeitsplatz

    Die Zugangsregelung 3G gilt in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten außerdem für alle Beschäftigten, die während ihrer Arbeit Kontakt zu anderen Personen haben (egal ob Kunden, andere Beschäftigte oder sonstige Personen). Das gilt nicht für den Handel, den öffentlichen Personennah- und -fernverkehr und die Schülerbeförderung.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden