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Amtsgericht Kaufbeuren: Jugendlicher (19) muss nach Faustschlag ins Gefängnis

Justiz

Amtsgericht Kaufbeuren: Jugendlicher (19) muss nach Faustschlag ins Gefängnis

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    Amtsgericht Kaufbeuren: Jugendlicher (19) muss nach Faustschlag ins Gefängnis
    Amtsgericht Kaufbeuren: Jugendlicher (19) muss nach Faustschlag ins Gefängnis Foto: Alexander Kaya

    Wegen eines Faustschlags muss ein 19-Jähriger ins Gefängnis. Das entschied das Kaufbeurer Amtsgericht. Als 18-Jähriger hatte er seinen ehemaligen Kumpel mehrfach als „Hurensohn“ beschimpft. Der Streit schaukelte sich auf, bis der Angeklagte mit der Faust zuschlug. Dass er für dieses Vergehen hinter Gitter muss, damit hätte der 19-Jährige mit türkischer Staatsangehörigkeit wohl nicht gerechnet. Er hatte sich bei seinem Opfer und dessen Eltern entschuldigt und auch das Opfer bekräftigte, dass er bei der Anzeige nicht überlegt habe, welche Folgen das für den früheren Freund haben könnte. Das Schöffengericht des Kaufbeurer Amtsgerichts sah jedoch in der Tat keine Jugendsünde, sondern vorsätzliche Körperverletzung. Mit Blick auf das Vorstrafen-Register des Angeklagten sprach der Richter von einer „schädlichen Neigung“. Eine Bewährungsstrafe kam daher nicht in Frage. Der Richter fällte das Urteil: ein Jahr Haft nach Jugendstrafrecht.

    Mehr über das Thema erfahren Sie in der Donnerstagsausgabe der Allgäuer Zeitung, Ausgabe Marktoberdorf, vom 14.02.2019. Die Allgäuer Zeitung und ihre Heimatzeitungen erhalten Sie in den jeweiligen AZ Service-Centern im Abonnement oder digital als e-Paper

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