Die Stadt Kaufbeuren hat fünf Tage in Folge den Inzidenzwert von 150 unterschritten. Deshalb werden die Corona-Regeln ab Dienstag gelockert. Dabei weist die Stadt insbesondere auf die Änderungen für Handels- und Dienstleistungsbetriebe hin.
Kunden dürfen Läden nach negativem Test oder vollständiger Impfung besuchen
Die Öffnung von Ladengeschäften für einzelne Kunden ist nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum neben den Bestimmungen des § 12 Satz 4 Nrn. 1, 3 und 4 der 12. BayIfSMV unter folgenden Voraussetzungen zulässig:
- Die Kunden weisen ein negatives Ergebnis eines vor höchstens 24 Stunden vorgenommenen PCR-Tests, POC-Antigentests oder Selbsttests in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavi- rus SARS-CoV-2 nach oder
- die Kunden weisen eine seit 15 Tagen vollständige Impfung gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff nach.
Hinweise:
- Sinkt der Inzidenzwert an drei aufeinanderfolgenden Tagen unter 100, wird dies von der Stadt Kaufbeuren bekannt gemacht. Die für den neuen Inzidenzbereich maßgeblichen Regelungen gelten dann ab dem auf die amtliche Bekanntmachung folgenden Tag. Der erste Geltungstag ist in der amtlichen Bekanntmachung angegeben.
- Die übrigen Regelungen der 12. BayIfSMV gelten weiterhin.
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