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Online-Voting: Darf eine Kommune die Nutzung einer privaten Immobilie vorschreiben?

Wohnen

Online-Voting: Darf eine Kommune die Nutzung einer privaten Immobilie vorschreiben?

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    Online-Voting: Darf eine Kommune die Nutzung einer privaten Immobilie vorschreiben?
    Online-Voting: Darf eine Kommune die Nutzung einer privaten Immobilie vorschreiben? Foto: Martina Diemand

    Aufregung im Oberallgäuer Durach: In einem Wohngebiet in der Gemeinde bietet eine Frau in ihrem Wohnhaus mehrere Zimmer einzeln zur kurzfristigen Vermietung an. Für die Hausbesitzerin ist das ein schöner Nebenverdienst.

    Doch die Nachbarn laufen dagegen Sturm: Sie stört vor allem, dass die Gäste den Anwohnern Parkplätze wegschnappen. Die Gemeinde möchte dagegen vorgehen und eine sogenannte Zweckentfremdungssatzung erlassen, die die kurzzeitigen Vermietungen verbietet.

    Gesetzlich erlaubt ist das Gemeinden, in denen die Versorgung der Bevölkerung mit ausreichendem Wohnraum zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist.

    Mehr über das Thema erfahren Sie in der Allgäuer Zeitung, Ausgabe Kempten, vom 14.04.2015. Die Allgäuer Zeitung erhalten Sie im ganzen Allgäu in den AZ Service-Centern im Abonnement oder digital als e-Paper

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