Startseite
Icon Pfeil nach unten
Allgäu
Icon Pfeil nach unten

Österreicher als Strandgut

Allgäu

Österreicher als Strandgut

    • |
    • |

    Kapitän schläft ­ Boot läuft vor Wasserburg auf Grund Lindau (enz). Wie ein Bregenzer Freizeitkapitän trunken und schnarchend über den Bodensee schipperte, war promillehaltiger Stoff für das Schifffahrtsgericht Lindau. Das Verfahren wurde gegen eine Geldbuße von 2000 Mark eingestellt, die der Richter an die Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger überwiesen sehen wollte. Er beugte sich aber dem Wunsch des Angeklagten, das Geld der Wasserwacht anzuvertrauen.Über die Gründe der unfreiwilligen Schleichfahrt mit Strandung in Wasserburg gab es zwei Versionen. Laut Anklage soll der Österreicher nach einem nächtlichen Fest in Bregenz Kurs auf Meersburg genommen haben. Während er sich selbst 'betankt' habe, sei seinem Boot etwa auf Seemitte in Höhe von Wasserburg der Sprit ausgegangen. Flugs habe er das weiße Rundumlicht gesetzt, sich in die Koje gelegt und sein Boot treiben lassen. Geweckt wurde er am Vormittag von der deutschen Polizei. Der hatte ein Grundeigentümer am See gemeldet, dass ein ausländisches Boot mit Schiffbrüchigen gestrandet sei. Anstatt den Kahn wieder flott zu machen, fuhr die Polizei mit dem Kapitän zur Blutprobe.

    Ergebnis: 1,46 Promille. Die Folge: ein Strafbefehl in Höhe von 4000 Mark wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr. Ernüchtert legte der Vorarlberger Einspruch ein und begründete diesen wie folgt: Nach dem Fest, bei dem er kaum getrunken habe, sei er mit einem Freund zur Rheinmündung getuckert. Dort hätten sie Anker geworfen, das weiße Rundumlicht gesetzt und sich nach einem Schlummertrunk zur Ruhe gebettet. Aufgewacht sei er, als im lichten Sonnenschein die deutsche Polizei 'mich zum Verlassen des Bootes nötigte und zwangsweise eine Blutprobe veranlasste'. Sein Boot habe sich aber noch deutlich im Wasser befunden. Insofern berufe er sich auf die Landesverfassung Vorarlberg, wonach ein Souveränitätsanspruch auf den ganzen Obersee erhoben werde. Der allein mögliche Tatort sei die Rheinmündung, wohin er in fahrtüchtigem Zustand sein Boot gesteuert habe. Ihm könne höchstens vorgeworfen werden, dort die Ankerleine nicht korrekt befestigt zu haben. Sein in Deutschland ermittelter Alkoholpegel sei nicht relevant, da er das vom Anker gelöste Boot nicht gelenkt habe. Das ändere nichts am Vorwurf der Trunkenheit im Verkehr, so der Richter. Fakt sei, dass sich das führungslose Boot 'in Fahrt' befunden habe. Fraglos habe die deutsche Polizei Hoheitsrecht, 'wenn Sie benebelt am deutschen Ufer anlanden', beschied er dem Österreicher.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden