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Österreich öffnet Tourismus: Das gilt es bei der Ein- und Rückreise zu beachten

Urlaub bei den Nachbarn: nicht ganz unkompliziert!

Österreich öffnet Tourismus: Das gilt es bei der Ein- und Rückreise zu beachten

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    Grenzübergang Österreich (Symbolbild)
    Grenzübergang Österreich (Symbolbild) Foto: Reinhard Thrainer auf Pixabay

    Österreich hat den Lockdown in den Bereichen Gastronomie, Kultur, Tourismus und Sport beendet. Hier ein Überblick über die Regeln, die jetzt in unserem Nachbarland gelten und was bei der Einreise beachtet werden muss. 

    Das gilt bei der Einreise nach Österreich

    Touristische Reisen nach Österreich sind für Deutsche ohne Quarantäne möglich. Voraussetzung ist, dass man sich in den vergangenen zehn Tagen nur in einem Gebiet mit niedriger Inzidenz aufgehalten hat. Welche Länder dazu gehören, sehen Sie auf der Webseite des Österreichischen Gesundheitsministeriums. Vor der Einreise müssen sich Deutsche weiterhin registrieren.Hier gehts direkt zum Einreise-Formular (Pre-Travel-Clearance).  Außerdem dürfen nur Getestete, Geimpfte oder Genesene nach Österreich einreisen. Hier ein Überblick, wie der Nachweis an der österreichischen Grenze erbracht werden kann:Getestete Personen

    • PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist. 
    • Antigen-Test einer befugten Stelle, der nicht älter als 48 Stunden ist. 
    • Selbsttests reichen bei der Einreise nicht aus. 
    • Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr benötigen keinen Test. 

    Genesene Personen

    • Behördlicher Absonderungsbescheid: gültig für 6 Monate.
    • Ärztliche Bestätigung einer abgelaufenen, nachgewiesenen Corona-Infektion: gültig für 6 Monate.
    • Nachweis über eine positive Testung auf neutralisierende Antikörper: gültig für 3 Monate.

    Geimpfte Personen In Bayern gilt man erst zwei Wochen nach der letzten notwendigen Impfung als geimpft. In Österreich ist das schon vorher der Fall. Bereits ab dem 22. Tag nach der Erstimpfung gilt man in Österreich als Geimpft und darf einreisen. Der Impfnachweis gilt zunächst für drei Monate. Nach der Zweitimpfung verlängert sich die Gültigkeitsdauer des Impfnachweises um weitere sechs Monate (gilt also für neun Monate ab der ersten Impfung). Anmerkung: Damit der Impfnachweis gilt, muss man mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff geimpft worden sein.  Bei "Johnson & Johnson" ist nur eine Impfung notwendig. Man gilt somit schon ab dem 22. Tag nach der ersten Impfung als geimpft und der Impfnachweis gilt für neun Monate. Für bereits genesene Personen, die bisher einmal geimpft wurden, gilt die Impfung neun Monate lang ab dem Zeitpunkt der Impfung. Weitere Regeln, die in Österreich für Restaurant-Besuche etc. gelten, lesen Sie im verlinkten Katalog des österreichischen Gesundheitsministeriums. 

    Das gilt bei der Reise von Österreich zurück nach Bayern

    Seit dem 13. Mai regelt die Coronavirus-Einreiseverordnung bundesweit einheitlich die Anmelde-, Quarantäne- und Testnachweispflicht.

    • Aktuell zählt auch Österreich mit Ausnahme von Jungholz und dem Kleinwalsertal als Risikogebiet.
    • Nachdem in Österreich die Inzidenz weiterhin über 50 liegt, muss man bei der Rückreise in Quarantäne und sich für einen Zeitraum von 10 Tagen isolieren. 
    • Genesene, Getestete und vollständig Geimpfte (nach deutschen Regeln) müssen nach der Einreise aus einem ausländischen Risikogebiet nicht mehr in Quarantäne.
    • Haben Sie sich in den letzten zehn Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten, müssen Sie sich vor der Einreise nach Deutschland digital anmelden oder eine Ersatzmitteilung in Papierform PDF-Datei ausfüllen.
    • Bei Flügen gilt eine generelle Nachweispflicht für Einreisende. Flugreisende nach Deutschland müssen generell vor dem Abflug ein negatives Testergebnis, einen Impfnachweis oder einen Genesenennachweis vorlegen.

    Aber Achtung:Bei der Einreise aus einem Hochinzidenzgebiet oder Virusvariantengebiet gelten andere Regeln. Die entsprechendeUnterteilung in Risiko-, Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiete wird fortlaufend durch das Robert-Koch-Institut aktualisiert. Der sogenannte "kleine Grenzverkehr" ist bereits vergangene Woche neu geregelt worden. Hier hat der Freistaat Bayern eineAllgemeinverfügungerlassen. Halten Sie sich nicht länger als 24 Stunden in Österreich auf, müssen Sie nach der Rückkehr in Bayern nicht in Quarantäne. Diese Regelung gilt allerdings nicht für Personen, die sich in den letzten zehn Tagen in einem Virus-Variantengebiet aufgehalten haben oder Symptome haben. Für die Einreise nach Österreich ändert sich nichts.

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