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Österreich lockert Corona-Regeln: Das gilt seit Donnerstag

Ausgangsperre, Kontaktbeschränkung und Handel

Österreich lockert Corona-Regeln: Das gilt seit Donnerstag

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    In Österreich wurden die Corona-Regeln am Donnerstag gelockert. (Symbolbild)
    In Österreich wurden die Corona-Regeln am Donnerstag gelockert. (Symbolbild) Foto: geralt von Pixabay

    Österreich hat am Donnerstag die Corona-Regeln weiter gelockert. Vor allem für den Einzelhandel gibt es laut vol.at Erleichterungen. Ausgangssperre Die Ausgangssperre wird von 22 auf 24 Uhr ausgeweitet. Auslastung von Kultureinrichtungen Statt 50 Prozent dürfen Kultureinrichtungen jetzt wieder zu 75 Prozent ausgelastet werden. Maskenpflicht Bei Treffen von bis zu acht Menschen entfällt die Maskenpflicht. Auch bei Outdoor-Veranstaltungen muss jetzt keine Maske mehr getragen werden. Kellner müssen aber weiterhin auch im Freien einen Mund-Nasenschutz tragen. Gastronomie Indoor dürfen bis zu acht Erwachsene, outdoor bis zu 16 Erwachsene an einem Tisch sitzen. Betreuungspflichtige Kinder werden nicht mitgezählt. Private Treffen Bei privaten Treffen gelten die gleichen Beschränkungen wie in der Gastronomie. Wenn sich weniger als neun Personen treffen, gibt es keine Abstandsregeln. Handel und Museen Die Quadratmeterzahl, die pro Kunde eingehalten werden muss, wurde von 20 auf zehn Meter beschränkt. Auch der Mindestabstand wurde auf einen Meter halbiert. Betriebsstätten, nicht öffentliche Sportstätten und Freizeit- und Kultureinrichtungen ohne Personal In Betriebsstätten, nicht öffentlichen Sportstätten und Freizeit- und Kultureinrichtungen ohne Personal vor Ort ist ein Impf- oder Genesenennachweis beziehungsweise ein negativer Corona-Test (3-G-Regel) notwendig. Der Nachweis muss aber nicht mehr im Vorfeld erbracht werden. Pro Kunde müssen zehn Quadratmeter Platz sein. Musikvereine und Chöre Musikvereine und Chöre dürfen wieder ohne Quadratmeterbeschränkung proben. Bis zu 50 Personen sind erlaubt. Auch hier gilt die 3-G-Regel. Reisebusse und Ausflugsschiffe Es gibt keine Auslastungsbeschränkung für Reisebusse und Ausflugsschiffe mehr. Es gilt aber die 3-G-Regel. Seil- und Zahnradbahnen dürfen bis zu 75 Prozent ausgelastet werden. Außerschulische Kinder- und Jugendarbeit Für die außerschulische Kinder- und Jugendarbeit sind 50 Teilnehmer zugelassen. Das gilt auch für betreute Ferienlager.

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