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Oberstaufener (38) wegen fahrlässiger Gefährdung des Verkehrs zu Geldstrafe verurteilt

Amtsgericht

Oberstaufener (38) wegen fahrlässiger Gefährdung des Verkehrs zu Geldstrafe verurteilt

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    Oberstaufener (38) wegen fahrlässiger Gefährdung des Verkehrs zu Geldstrafe verurteilt
    Oberstaufener (38) wegen fahrlässiger Gefährdung des Verkehrs zu Geldstrafe verurteilt Foto: Alexander Kaya

    Er ist knapp mit dem Leben davongekommen, ein 26-Jähriger aus dem Westallgäu. Diesen Eindruck bekamen die Zuhörer einer Verhandlung am Amtsgericht Sonthofen, als es dort um etwas vermeintlich Harmloses ging, um eine 'fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs' und 'unerlaubtes Entfernen vom Unfallort'.

    Der Angeklagte, ein 38-Jähriger aus Oberstaufen, sagte nichts zur Sache. Richterin Brigitte Gramatte-Dresse war dennoch von seiner Schuld überzeugt: Er muss eine Geldstrafe zahlen und die Fahrerlaubnis, die ihm im Mai entzogen wurde, bleibt weitere elf Monate weg.

    Für einen Außenstehenden mag es nicht dramatisch ausgeschaut haben, was am Nachmittag des 6. Mai auf der B 308 zwischen Alpsee und Oberstaufen passierte. Ein Auto rast nachmittags von der Straße die Böschung hinab und bleibt demoliert auf der Wiese stehen.

    Wieso das Auto die Böschung hinabfuhr erfahren Sie in der Mittwochsausgabe des Westallgäuers vom 16.08.2017. Die Allgäuer Zeitung und ihre Heimatzeitungen erhalten Sie in den jeweiligen AZ Service-Centern im Abonnement oder digital als e-Paper

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