Eine 37-Jährige und ihr 38-jähriger Lebensgefährte mussten sich vor dem Amtsgericht Sonthofen verantworten. Sie hatten einen befreundeten Sonthofer gemeinsam geschlagen und ins Gesicht getreten – was als gefährliche Körperverletzung zählt. Doch die beiden verharmlosten ihre Tat: „Wir hatten Spaß und haben alle viel getrunken, zu späterer Stunde sind der Geschädigte und ich rausgegangen zum Rauchen“, gab der Angeklagte an. Dann habe sich ein Streit zwischen den beiden Kumpels entwickelt. Einer habe den anderen hin und her geschubst, beide seien zu Boden gefallen. Richterin Brigitte Gramatte-Dresse verurteilte die beiden bereits Vorbestraften zu je sieben Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung. „Sie sind der gefährlichen Körperverletzung schuldig, weil sie den Geschädigten gemeinschaftlich verletzt haben“, sagte die Richterin. Für die Angeklagten spreche jedoch, dass sie sich entschuldigt hätten und der Geschädigte kein Interesse mehr an einer Strafverfolgung habe. „Wir müssen dem aber natürlich nachgehen.“ Die Angeklagten müssen zudem je 500 Euro Schmerzensgeld an den Geschädigten zahlen sowie je 1.500 Euro an den Kinderschutzbund Sonthofen.
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