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Oberallgäuer Forstunternehmen rechnet Arbeitslöhne falsch ab - Bewährung für Geschäftsführer

Betrug

Oberallgäuer Forstunternehmen rechnet Arbeitslöhne falsch ab - Bewährung für Geschäftsführer

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    In holzverarbeitenden Betrieben kann das Arbeiten mit der privaten Motorsägen ähnlich vergütet werden, wie in anderen Branchen die Kilometergeldabrechnung bei Fahrten mit dem Privatauto. Im beschriebenen Prozess vor dem Amtsgericht Sonthofen wurde diese Praxis allerdings dazu benutzt, um laut Anklage in unredlicher und strafbarer Weise Steuern und Sozialabgaben zu sparen.
    In holzverarbeitenden Betrieben kann das Arbeiten mit der privaten Motorsägen ähnlich vergütet werden, wie in anderen Branchen die Kilometergeldabrechnung bei Fahrten mit dem Privatauto. Im beschriebenen Prozess vor dem Amtsgericht Sonthofen wurde diese Praxis allerdings dazu benutzt, um laut Anklage in unredlicher und strafbarer Weise Steuern und Sozialabgaben zu sparen. Foto: Anne Wall

    Wenn ein Holzarbeiter seine eigene Motorsäge benutzt, kann er eine Werkzeugentschädigung als Zuschlag auf den Lohn verlangen. Dieses Prinzip drehte der Geschäftsführer eines Oberallgäuer Forstunternehmens um: Er rechnete das Gehalt seiner Mitarbeiter zu einem großen Teil in Motorsägenstunden ab. Damit sparte er sich für diese Stunden unterm Strich Sozialabgaben und Steuern in Millionenhöhe. Wegen „Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt“ standen er und sein Steuerberater sowie deren Mitarbeiterinnen jetzt vor Gericht. Dass es sich dabei nicht um ein Kavaliersdelikt handelte, wurde spätestens dann klar, als Richterin Brigitte Gramatte-Dresse das Urteil für den Unternehmer verkündete: ein Jahr und fünf Monate Haft auf Bewährung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

    Mehr über das Thema erfahren Sie in der Freitagsausgabe des Allgäuer Anzeigeblatts, vom 01.03.2019. Die Allgäuer Zeitung und ihre Heimatzeitungen erhalten Sie in den jeweiligen AZ Service-Centern im Abonnement oder digital als e-Paper

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