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Zwei Strafzettel für einmal falsch parken

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Zwei Strafzettel für einmal falsch parken

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    Fahrer von Polizei und Verkehrsüberwachung verwarnt. Von Ulrich Weigel Immenstadt Kuriose Panne am Großen Alpsee: Für einen Parkverstoß hat ein Sonthofener Autohändler per Post gleich zwei Anzeigen bekommen. Eine von der Polizei, eine von der Kommunalen Verkehrsüberwachung der Stadt Immenstadt. Frage ist nun, wer die 30 Mark Verwarnungsgeld erhält. Denn auf eine telefonische Anfrage von Manfred Eimansberger wollten es beide Behörden.

    Der angerufene Polizeibeamte forderte laut Eimansberger schlicht die Überweisung der Strafe ans Polizeipräsidium. Die Dame bei der Verkehrsüberwachung hatte dagegen für die Zahlung in den Stadtsäckel ein schlagkräftiges Argument parat: 'Wir waren zuerst da.' In der Tat. Nach den Bescheiden war die Polizei beim Ausstellen ihrer Strafzettel- 'Sammelliste' eine Stunde später dran.

    'Das ist Abzockerei', ärgert sich Eimansberger. Nicht wegen der 30 Mark, sondern weil es am Alpsee nicht genug Parkplätze gebe. Wie mag da erst ein Urlauber reagieren, wenn er für ein Delikt gleich zwei Verwarnungen erhält, fragt sich der Sonthofener. 'Da wird soviel Geld verbraten, um Fremde herzubringen, und dann so etwas '

    Die Schlange parkender Autos entlang der Bundesstraße 308 am Südufer des Alpsees ist im Sommer kein ungewohntes Bild. Mangels genügend Parkplätzen stellen viele Badegäste ihren Wagen entlang der Straße ab. Nur: Ragt ein Auto über die durchgezogene Linie in die Fahrbahn, kostet das 30 Mark. Am besagten Samstag Nachmittag verwarnte die Verkehrsüberwachung dort insgesamt acht Autofahrer.

    Zweimal zahlen müsse natürlich keiner, sagte gestern Immenstadts Polizeichef Karl Ortlieb. Eimansberger solle nur an eine Behörde überweisen und der anderen den Einzahlungsbeleg vorlegen. Telefonisch lasse sich so etwas eben nicht so einfach klären, meint Ortlieb. Ein Missverständnis und keine böse Absicht sieht auch Reinhold Hüppy, Abteilungsleiter der Immenstädter Verkehrsüberwachung, im aktuellen Fall. Laut Hüppy gibt es Doppel-Verwarnungen am ehesten bei abgelaufenem TÜV/ASU. Weil sich das kaum am gleichen Tag in Ordnung bringen lässt, könne es da am Folgetag durchaus eine weitere Anzeige geben. Mit der Polizei sei vereinbart, dass dann das Geld an die Stelle geht, die die erste Verwarnung ausgestellt hat, sagt Hüppy. Beim Parken sei ein doppelter Strafzettel noch unwahrscheinlicher, weil in der Regel ja ein Knöllchen an der Scheibe steckt. Doch bei Eimansberger hatte das wohl der Wind oder ein Spaßvogel verzogen.

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