Kaufbeuren (bbm). - Es war eine massive Attacke, deren Hintergründe auch in einer mehrstündigen Verhandlung vor dem Jugendrichter nicht geklärt werden konnten: Zwei 20-jährige junge Frauen hatten im Mai nach einem Streit in einer Kaufbeurer Disco eine heute 18-jährige Bekannte auf dem Heimweg verfolgt und mit Schlägen und Tritten traktiert. Das Opfer kam mit Prellungen ins Krankenhaus. Die beiden Angreiferinnen wurden jetzt wegen vorsätzlicher Körperverletzung schuldig gesprochen. Weil bei den Angeklagten sowohl die Entwicklungsgeschichte als auch das Verhalten bei der Tat auf Reifeverzögerungen schließen ließ, wurden sie nach Jugendrecht verurteilt. Die jungen Frauen wurden verwarnt und müssen einen Freizeitarrest absitzen. Eine der beiden muss 450 Euro als Wiedergutmachung an das Opfer zahlen. Weil die derzeit arbeitslose zweite Angeklagte über kein Einkommen verfügt, wurden ihr statt einer Geldbuße 60 soziale Arbeitsstunden auferlegt. Da es mehrere Versionen von dem Vorfall gab, waren Tat und Vorgeschichte nur schwer zu ergründen: 'Das ganze Geschehen ist mehr als nebulös', meinte der Verteidiger. Auch der Vertreter der Jugendgerichtshilfe äußerte seine Verwunderung, dass sämtliche damals bestehenden Freundschaften mittlerweile nicht mehr existent sind. Er betonte außerdem, derart heftige Tätlichkeiten seien unter Frauen 'extrem selten'.
Aussagen extrem unterschiedlich Die beiden Angeklagten behaupteten, vom Opfer schon in der Diskothek angerempelt und provoziert worden zu sein. Die Auseinandersetzung habe darin gegipfelt, dass die 18-Jährige eine der beiden jungen Frauen mit einem Weizen übergossen habe. Das Opfer schilderte das Szenario genau umgekehrt und erklärte, sie habe ihrer Kontrahentin nur ein Glas Wasser hinterhergeschüttet, nachdem diese sie beleidigt und ihr ins Gesicht gespuckt habe. Als das Mädchen wenig später mit zwei Freundinnen und einem Bekannten das Lokal verließ, wurde sie von den Angeklagten schon erwartet. Eine der beiden erklärte jetzt vor Gericht, die 18-Jährige habe sie verhöhnt, indem sie in drastischer Formulierung einen Seitensprung mit ihrem Freund schilderte. 'Weil ich so sauer und verletzt war' habe sie dem Mädchen eine Ohrfeige verpasst. Daraufhin sei es zu einer 'Schubserei' gekommen, in deren Verlauf sie auch einmal zugetreten habe. Ihre Freundin gab einen Schlag ins Gesicht des Opfers zu. Die 18-Jährige bestritt eine Provokation und schilderte minutenlange schwere Misshandlungen, die in Tritten gegen Rücken und Beine gipfelten, als sie bereits am Boden lag. Sie leide bis heute unter erheblichen Folgen und sei nach wie vor in krankengymnastischer Behandlung. An derart gravierenden Spätschäden hatte der Richter im Urteil allerdings Zweifel. Ebenso wie der Verteidiger sah er bei der Zeugin durchaus 'Belastungseifer'. Er machte aber gleichzeitig den Angeklagten klar, dass ihre Tat 'voll daneben' war. Wenig Verständnis hatte der Richter auch für die ständigen Ausflüchte der beiden Begleiterinnen des Opfers. Die jungen Mädchen - sie wollten trotz unmittelbarer Präsenz nichts Genaues gesehen haben - bewegten sich zeitweise am Rande einer Verhaftung. Die noch am ehesten verwertbare Aussage kam von einem 19-Jährigen, der damals mit den drei Mädchen unterwegs war: Er sprach von Schlägen und Tritten gegen das Opfer und schilderte, wie er schließlich dazwischenging, um die beiden Angreiferinnen zurückzuhalten. Vor dem kadi