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Zulassungsbescheinigung muss vor Fahrt ins Ausland nicht geändert werden

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Zulassungsbescheinigung muss vor Fahrt ins Ausland nicht geändert werden

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    Zulassungsbescheinigung muss vor Fahrt ins Ausland nicht geändert werden
    Zulassungsbescheinigung muss vor Fahrt ins Ausland nicht geändert werden Foto: mathias wild

    Bindestrich oder nicht? Das ist die Frage, die sich derzeit viele stellen, die mit ihrem Auto in den Urlaub fahren möchten. Medienberichten zufolge mussten deutsche Autofahrer in Italien Bußgelder bezahlen, weil das Autokennzeichen nach Ansicht der dortigen Polizei nicht mit den Fahrzeugpapieren übereinstimmte - in den Papieren war ein Bindestrich zu finden, alle neuen Kennzeichen mit blauem EU-Symbol am Rand werden aber ohne Strich geprägt. Entwarnung gibt jedoch das Bundesverkehrsministerium, wie Abteilungsleisterin Ulrike Klotz vom Landratsamt Unterallgäu betont: Das Kennzeichen könne in der Zulassungsbescheinigung (früher: Fahrzeugschein) mit und ohne Trennstrich geschrieben sein. Beide Schreibweisen seien gleichberechtigt gültig. Im Klartext bedeutet das: Wer einen Trennstrich in der Zulassungsbescheinigung hat, muss vor seiner Fahrt ins Ausland keinen Abstecher in die Kfz-Zulassungsbehörde machen. Das Umschreiben der Zulassungsbescheinigung ist laut Bundesverkehrsministerium nicht notwendig. Informationen rund um die Kfz-Zulassung findet man im Internet unter www.unterallgaeu.de/kennzeichen.

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