Solche Prozesse gibt es auch nicht alle Tage: Ein Rinderzüchter aus dem Landkreis Neu-Ulm klagt gegen eine Auflage vom Landratsamt. Um Verletzungen von anderen Kühen zu vermeiden, soll der Deckbulle von bestimmten Tieren ferngehalten werden. Ausgerechnet am Valentinstag wird der Fall vor dem Verwaltungsgericht Augsburg verhandelt.
Schutz vor Verletzungen
Nach Angaben des Verwaltungsgerichts handelt es sich bei den Rindern um eine Herde von Mutterkühen und einem Deckbullen. Bei Kontrollen hatte das Landratsamt festgestellt, das einige Mutterkühe lahmen würden. Am 10. Mai 2021 erging dann an den Besitzer der Rinder die Auflage, den Bullen von den lahmenden Kühen fernzuhalten. Weil der Bulle ja ein deutlich größeres Körpergewicht als die Kühe hat, befürchtet das Landratsamt, dass er beim "Aufreiten" den Tieren weiter schaden könnte.
Trennung ist nicht möglich
Gegen die Auflage klagt jetzt der Landwirt. Dem Verwaltungsgericht zufolge gab er als Klagegrund an, die Trennung der betroffenen Tiere von dem Bullen auf der Weide nicht sicherstellen zu können. Allein wegen der Größe der Herde wäre das kaum möglich. Wenn bei einer Kontrolle ein Verstoß gegen die Auflage festgestellt werden würde, müsste der Mann immerhin bis zu 2.000 Euro Strafe zahlen. Am 14. Februar wird der Fall ab 10:00 Uhr verhandelt. Wann das Gericht eine Entscheidung fällen wird, ist noch nicht bekannt.