Lindau/Westallgäu | enz | 'Wer unter offener Bewährung steht, sollte mehr als vorsichtig sein und jedes Risiko einer strafbaren Handlung meiden.' So die Schlussfolgerung von Richter Klaus Harter, nachdem er einen des Betrugs angeklagten Lindauer zu einer satten Geldstrafe von 5400 Euro (180 Tagessätze zu 30 Euro) verurteilt hatte.
Der Richter ließ den zerknittert dreinschauenden Mann wissen, noch milde davongekommen zu sein, weil bei strenger Auslegung der Gesetze eine Freiheitsstrafe fällig gewesen wäre. Harter: 'Drei Monate, nachdem man Sie mit Bewährungsauflagen vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen hat, sind Sie erneut straffällig geworden.'
Den Verzicht auf eine Haftstrafe begründete der Richter damit, dass der ehedem Arbeitslose einen festen Job gefunden habe. Dies gebe ihm Gelegenheit, den Schaden wieder gut zu machen, die übrigen Schulden zu tilgen, die nach der Ehe-Trennung gefundene Wohnung zu behalten und seinen Unterhaltsverpflichtungen nachzukommen.
Geld- statt Freiheitsstrafe
So gesehen, wäre eine Haftstrafe mit zwangsläufigem Verlust des Arbeitsplatzes kontraproduktiv, folgerte Harter. Infolgedessen habe er die vom Staatsanwalt geforderte sechsmonatige Freiheitsstrafe in eine entsprechend hohe Geldstrafe umgerechnet.

Erstes Verfahren ist abgeschlossen
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Die Staatsanwaltschaft hatte dem 28-Jährigen vorgeworfen, sieben Wochen lang zu Unrecht Arbeitslosengeld in Höhe von 1485 Euro kassiert zu haben. Im genannten Zeitraum sei der Mann einer Vollzeitbeschäftigung nachgegangen, ohne die Agentur für Arbeit darüber zu informieren. 'Als Arbeitsloser sind Sie verpflichtet, jede entgeltliche Tätigkeit unverzüglich zu melden', rügte der Ankläger.
'Das stimmt ja alles', beschied der Angeklagte die Vorhaltungen des Staatsanwalts und versuchte mit einer nebligen Argumentation seine Tat zu entschuldigen. Er sei bei der Firma verschuldet gewesen, weshalb er gedacht habe, dass ihm der Arbeitgeber das Gehalt nicht auszahlt und zum Schuldenabbau verwendet. Richter Harter reagierte unwirsch auf die Milchmädchenrechnung: 'Auch dann wäre es Betrug gewesen.'
Den Eindruck, dass sich der 28-Jährige womöglich in unbedachter Schusseligkeit strafbar gemacht habe, ließ der Richter mit Blick in das Vorstrafenregister gar nicht erst aufkommen. Darin schlugen acht Verurteilungen zu Buche, darunter Urkundenfälschung, Unterschlagung und Betrug sowie diverse Verkehrsdelikte.