Startseite
Icon Pfeil nach unten
Allgäu
Icon Pfeil nach unten

Zahnarzt verliert in zweiter Instanz Klage gegen seinen Ausschluss aus Tennisclub

Gericht

Zahnarzt verliert in zweiter Instanz Klage gegen seinen Ausschluss aus Tennisclub

    • |
    • |
    Zahnarzt verliert in zweiter Instanz Klage gegen seinen Ausschluss aus Tennisclub
    Zahnarzt verliert in zweiter Instanz Klage gegen seinen Ausschluss aus Tennisclub Foto: Matthias Becker

    Nachdem er bereits vor dem Amtsgericht den Kürzeren gezogen hatte, hat nun auch das Landgericht Memmingen entschieden, dass der Ausschluss eines 70-Jährigen aus seinem Tennisclub rechtmäßig ist. Zudem muss der Kläger die Kosten des Verfahrens tragen, entschied die erste Zivilkammer.

    Doch zurück zum Anfang. Nach langen Streitereien zwischen dem Kläger, einem Zahnarzt, und anderen Mitgliedern des Tennisclubs, hatte der Memminger zunächst ein Lokalverbot für die Vereinsgaststätte bekommen. Schließlich entschieden die Mitglieder Mitte 2009 bei einer Versammlung mit 30 zu fünf Stimmen, dass er vollends aus dem Tennisclub ausgeschlossen wird. Die Begründung: Er verhalte sich aggressiv und beleidige andere Vereinsmitglieder aufs Übelste. Dadurch habe der Zahnarzt das Vereinsleben massiv beeinträchtigt und nachhaltig gestört.

    Mit diesem Ausschluss war der 70-Jährige allerdings nicht einverstanden. Er erhob Klage vor dem Amtsgericht Memmingen, die von der Richterin jedoch abgewiesen wurde. Sie war überzeugt, dass der Ausschluss zurecht erfolgt sei. Über Jahre hinweg habe der Kläger andere Tennisclub-Mitglieder beleidigt und das Vereinsleben gestört.

    Genügend Freunde im Verein

    Das war freilich kein Grund für den Zahnarzt, das Handtuch zu werfen. Er ging in Berufung und zog in zweiter Instanz vor das Landgericht. 'Warum wollen Sie auf Teufel komm raus in diesem Verein bleiben, in dem niemand mehr etwas mit Ihnen zu tun haben möchte?', fragte der Richter gleich eingangs der Verhandlung. Er habe noch immer genügend Freunde im Verein, begründete der Kläger. 'Außerdem kann ich im Winter kein Golf spielen und brauche die Bewegung.' Aussagen, die auf der Seite der Beklagten für Aufregung sorgten. 'Wir sind hier im Gerichtssaal und nicht in der Vereinsgaststätte', musste der Vorsitzende zwischendurch eingreifen. Schließlich drängte er auf einen Vergleich zwischen den Parteien.

    Der Zahnarzt bot an, freiwillig aus dem Verein auszutreten, die Kosten des Verfahrens wollte er jedoch nicht übernehmen. Trotz mehrerer weiterer Vorschläge gab keiner der Streithähne nach und es kam zu keiner gütlichen Einigung. Das Gericht musste schließlich entscheiden. 'Von einer Revision am Bundesgerichtshof rate ich Ihnen aber ab', schloss der Richter.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden